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ÖGB mit Wiederaufnahme einverstanden

Von der Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte im Jahr 1995 habe er auch mit dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten Herbert Tumpel gesprochen.

Dieser werde sicher auch den damaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch informiert haben, führte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bei seiner heutigen Einvernahme aus. Er habe mit Tumpel darüber gesprochen, dass es aus Sicht der Bank Sinn macht, mit diesen Geschäften wieder zu beginnen. In der Vorbereitung dazu sei auch der Aufsichtsrat informiert worden. Auch mit seiner Bestellung zum Nachfolger von Walter Flöttl habe der ÖGB gezeigt, dass er mit diesen Geschäften einverstanden war. Auch die Bankenaufsicht und die Staatskommissäre in der BAWAG, der heute pensionierte Ministerialrat Alexander Gancz, wären informiert gewesen. Diese hätten keine Einwand dagegen gehabt. Von den beanstandeten Mängeln sei nichts übrig geblieben, dies sei Basis für die Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte gewesen. Das habe auch die Prüfung der Nationalbank im Jahr 2001 ergeben, so Elsner. Elsner dementierte, dass die Wiederaufnahme durch den Aufsichtsrat zu genehmigen gewesen sei. „Es hat sich um eine Großveranlagung gehandelt, war aber nicht unbedingt aufsichtsratspflichtig, sonst hätte der Aufsichtsrat die Zustimmung geben müssen“, so Elsner. „Wertpapiergeschäfte waren nicht aufsichtsratspflichtig, es waren Kredite mit Wertpapiergeschäften“, so Elsner. Er könne sich mit Sicherheit daran erinnern, dass dies auch die Meinung des Aufsichtsratspräsidenten Tumpel gewesen sei. Elsner begründete dies mit dem gestiegenen Eigenkapital der Bank und der Größe des Geschäftes (400 Mio. Dollar, Anm.), die die Großveranlagungsgrenze nicht überschritten habe. Tumpel werde seine Informationen aus der Bilanzabteilung erhalten haben. Er habe Tumpel nicht über Bilanzdetails, aber über die Wiederaufnahme informiert. Kriterium für die gesamten Festlegungen bei der Wiederaufnahme der Geschäfte 1995 sei nicht der kritische Nationalbank-Prüfbericht aus dem Jahr 1994 gewesen, sondern die darauf aufbauenden Beschlüsse des Finanzministers, führte Elsner aus. „Die waren entscheidend für die Wiederaufnahme, an das haben wir uns gehalten und zum Ausdruck gebracht“. Die Kritikpunkte der Nationalbank seien nicht relevant gewesen. „Die Bank hat nicht spekuliert, die Bank hat finanziert“, so Elsner. „Dass (Wolfgang) Flöttl so hoch spekuliert hat, war uns nicht bekannt, war auch nicht in unserer Verantwortung. Wir wollten eine vorsichtige Bilanz, niemand wollte eine so hohe Spekulation“, so Elsner. Für die Bank seien es Kreditgeschäfte mit Flöttl mit einer fixen Zinsmarge gewesen. „Das andere war ihm überlassen. Dass er alles verliert, war nicht vorauszusehen“, so Elsner.

„Wir haben nicht mitspekuliert, spekuliert ist in den Vereinigten Staaten geworden“, so Elsner auf Befragung weiter. Der Totalverlust 1998 sei keine vorauszusehnde Sache gewesen, für die Bank seien es keine Spekulationsgeschäfte gewesen, betonte Elsner. Warum es dann zu den 1,4 Mrd. Euro-Verlusten gekommen sei?, fragte die Richterin. Weil die Prognosen nicht rechtzeitig eingetreten seien und durch den Missbrauch von Flöttl. Für die Umsetzung und Überprüfung der Geschäfte sei er nicht zuständig gewesen.

Auf den Vorhalt, er habe laut einer Aktennotiz vom 16. Oktober 1995 bereits kurz nach der Wiederaufnahme der Geschäfte und nach Ausnutzung des ersten Rahmens von 200 Mio. Dollar auf die vereinbarte regelmäßige monatliche Berichterstattung über die Entwicklung der Depots verzichtet, konnte sich Elsner nicht mehr erinnern, warum er dies veranlasst haben sollte. „Es muss auch nicht stimmen, was dort steht“, so Elsner. In die laufende Kreditkontrolle dürften die Fachabteilungen eingebunden gewesen sein.

Die BAWAG hätte selbst solche Wertpapiergeschäfte nicht machen können, dazu hätten ihr die internationalen Kontakte und das Know how in der Bank gefehlt. Die BAWAG habe keine Auslandsfilialen gehabt, keine Kontakte zu Investmentbanken. Um selbst an der Börse Wertpapiere zu kaufen, bräuchte man jemanden, dem man vertraue und der Kontakte habe, so Elsner. „Die BAWAG hat sich damit nicht beschäftigt“.

Nicht sicher zeigte sich Elsner darüber, ob für Flöttl eine persönliche Haftung für die Sondergeschäfte vereinbart worden sei. 1998, als der Schaden eingetreten war, sei darüber diskutiert worden. Die „Sicherheiten“ von Flöttl haben laut Elsner in seinem Standing, aus seiner Haltung zur Bank, zum ÖGB und Art und Umfang der Geschäfte bestanden, „die wir nicht sehr risikoreich eingeschätzt haben.“ Aufgrund der erstklassigen Bonität von Flöttl habe man nicht unbedingt eine persönliche Haftung gebraucht.

Auf die Frage eines Verteidigers, ob das rechtlich einklagbare Sicherheiten seien, musste Elsner zugestehen, dass dem nicht so sei, die Sicherheiten nur in den Vermögenswerten von Flöttl bestanden hätten. Darunter habe sich auch eine Hochseejacht befunden, „die nicht kleiner als die von Onassis war“, so Elsner.

Sicher habe man mit Verlusten gerechnet, Flöttl habe immer sehr vorsichtig agiert, immer „out of market“. Statt mit 20 Prozent habe er sich mit 10 Prozent begnügt, um das Investment entweder wieder mit Sicherheiten auszustatten oder zurückzuführen. Zwischen den Geschäften 1994 und 1995 habe es keine grundlegenden Unterschied gegeben, der Zinssatz sei mit 3 Prozent (über Vibor, Anm.) geringer gewesen. Hätten wir nicht die positiven Erfahrung gehabt, wäre es völlig sinnlos gewesen, die Geschäfte wieder zu beginnen“.

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