Ausgerastet
Der Angeklagte traf sich am späten Abend der 30. Juli mit einem Freund in einer Gaststätte in Mäder. Nach einem Missverständnis mit der Bedienung rastete der alkoholisierte Heißläufer aus. Durch die lautstarke Auseinandersetzung wurde der Wirt, der sich in seiner Wohnung oberhalb der Gaststube befand, auf den Streit aufmerksam. Als er den Bursch aus dem Lokal verwies, drohte ihm dieser mit dem Umbringen. Anschließend holte er sich zu Hause ein Küchenmesser und ging zur Gaststätte zurück. Ich wollte mich eigentlich nur entschuldigen, so der Angeklagte.Und wieso haben sie dann ein 21 Zentimeter langes Küchenmesser eingesteckt? Um sich zu entschuldigen, braucht man kein Küchenmesser, entgegnete Richter Othmar Kraft. Als der Wirt schließlich die Polizei alarmierte, lief der Bursch abermals davon, konnte aber wenig später ausfindig gemacht werden. Der bisher Unbescholtene wurde wegen gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.