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Gastronomie hält Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung für "No-Go"

Eine Länder-Kennzeichnung ist bei Primärzutaten Rindfleisch und Eier geplant.
Eine Länder-Kennzeichnung ist bei Primärzutaten Rindfleisch und Eier geplant. ©pixabay.com (Sujet)
Der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) vorgelegte Verordnungsentwurf für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Rindfleisch und Eier in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung wird von den heimischen Gastronomen kritisiert.

"Eine weitere bürokratische Belastung für die ohnehin so schwer getroffenen Gastronomiebetriebe ist ein absolutes 'No-Go'", so WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker in einer Aussendung am Freitag.

Die Details zur geplanten Verordnung sind noch offen. Derzeit gibt es noch keine Einigung zwischen Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium.

Wirte-Sprecher: Länder-Kennzeichnung ginge nur freiwillig

Eine Länder-Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie kann für den Wirte-Sprecher nur auf Freiwilligkeit beruhen. Pulker warnte davor, "den heimischen Wirten jetzt endgültig den Todesstoß zu versetzen". Der Gastronomievertreter verwies darauf, dass im Regierungsprogramm, abseits der Gemeinschaftsverpflegung, wie etwa in Spitalskantinen, von keiner verpflichtenden Herkunftskennzeichnung die Rede sei. Die Gastronomiebetriebe mussten heuer und im vergangenen Jahr wegen der Corona-Lockdowns bereits fünf Monate geschlossen halten. Im Februar ist die Gastronomie coronabedingt ein weiteres Monat geschlossen. "Viele Wirte sind verzweifelt, stehen mit dem Rücken zur Wand", so Pulker. "Unverständlich, wie man gerade jetzt noch eins draufsetzen und in einem EU-weit einzigartigem Alleingang die heimische Gastronomie weiter belasten will."

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will alle im Europarecht chancenreichen Lebensmittel-Kennzeichnungsschritte umsetzen, anstatt ein hohes Risiko für eine Gesamtablehnung durch die EU-Kommission einzugehen. "Wir haben uns an den Empfehlungen mit den größten Erfolgsaussichten orientiert", so Anschober am Freitag in einer Aussendung.

Das Gesundheitsministerium und Landwirtschaftsministerium haben ein Rechtsgutachten beim Innsbrucker Europarechtsexperten Walter Obwexer in Auftrag gegeben, das nun vorliegt. Eine Länder-Herkunftskennzeichnung von Primärzutaten in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln sei derzeit nur bei Lebensmitteln möglich, wo die EU-weite Lebensmittelinformationsverordnung und Primärzutatenverordnung nicht gelte, sagte Obwexer zur APA. National könne eine verpflichtende Herkunftsangabe nur bei Rindfleisch und -erzeugnissen, Eiprodukten und bei Obst sowie Gemüse eingeführt werden.

Genaue Definion von Gemeinschaftsverpflegung sorgt für Gesprächsstoff

Für Gesprächsstoff zwischen den Ministerien sorgt derzeit noch die genaue Definition von Gemeinschaftsverpflegung. Das Gesundheitsministerium verweist auf folgende Definition der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV): "Als Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung gelten dabei Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden (Art 2 Abs 2 lit d LMIV)."

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Landwirtschaftskammer und ÖVP-Bauernbund fordern angesichts des Herkunftskennzeichnungs-Entwurfs auch Lebensmittelhersteller in die Pflicht zu nehmen. Angesichts der Coronakrise und der schwierigen wirtschaftlichen Lage für die Gastronomie kann sich Köstinger eine Länder-Kennzeichnung für Rindfleisch- und Eierprodukten bei Restaurants und Gasthäusern derzeit nicht vorstellen. Zuerst müsse man bei der Verpflegung in Großkantinen, Altersheimen, Krankenhäusern und Justizanstalten ansetzen.

Die Lebensmittelindustrie hat gestern erneut die geplante Ausdehnung der Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln kritisiert. Das Vorhaben würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

(APA/Red)

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