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Gastro-Öffnungen: Regierung stellt Gratis-Corona-Tests für Beislgeher und Touristen zur Verfügung

Die Regierung stellt kostenlose Coronavirus-Tests für die Gastro-Öffnung zur Verfügung.
Die Regierung stellt kostenlose Coronavirus-Tests für die Gastro-Öffnung zur Verfügung. ©APA (Sujet)
Für die Gastro-Öffnungen stellt die Regierung kostenlose Coronavirus-Testmöglichkeiten für Gäste direkt in den Betrieben zur Verfügung. Außerdem dürfen sich auch ausländische Gäste künftig in den Teststraßen von Bund und Ländern gratis testen lassen.

Selbsttests für Betriebe seien zwar "eine wichtige Ergänzung der Teststrategie", sollen aber die Ausnahme sein, schreiben Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Robert Seeber, Bundesspartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung. Dennoch werde jeder Betrieb, der Selbsttests anbieten möchte, diese vom Bund kostenlos bekommen. Verteilt werden sie über die Länder in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Wirtschaftskammer, bei der Anlieferung gibt es die Unterstützung durch das Bundesheer. Anspruch darauf haben die Gäste aber nicht - wenn ein Betrieb nicht teilnimmt, wird der Gast das Lokal nicht betreten dürfen.

Kritik am Testprogramm kam am Dienstag von der Freiheitlichen Wirtschaft, der FPÖ-Vertretung in der Wirtschaftskammer. Bundesobmann Matthias Krenn schreibt, dass nach Angaben der Wirtschaftskammer nur 20 kostenlose Selbsttests pro Woche für Kunden zur Verfügung gestellt werden. Und wirbt dafür, dass die Freiheitliche Wirtschaft Selbsttest in kleinen Stückzahlen zum Großhandelspreis vermittelt.

Corona-Krise: Sicherheitshalber nur mit Ausweis zum Wirt und Co

Wirte, Betreiber von Freizeitstätten und Co können ab morgen, wenn wieder aufgesperrt wird, Ausweise kontrollieren. Das ist vorgesehen, um Abgleichungen mit Impf-, Genesungs- oder Testnachweisen durchzuführen und so mögliche Schwindeleien zu verhindern. Das geht aus der Öffnungsverordnung der Bundesregierung hervor.

Konkret heißt es darin, dass der Inhaber einer Betriebsstätte, der Verantwortliche für einen bestimmten Ort oder der für eine Zusammenkunft Verantwortliche Name, Geburtsdatum, Gültigkeitsdauer des Nachweises und Barcode bzw. QR-Code aufnehmen darf. "Darüber hinaus ist er berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln." Eine Vervielfältigung, die Aufbewahrung oder Verarbeitung der Nachweise und der in den Nachweisen enthaltenen personenbezogenen Daten ist unzulässig.

Vorgehen bei positivem Coronavirus-Test

Sollte ein Gast an Ort und Stelle positiv getestet werden, müsse er vor dem Lokal warten, und der Wirt werde die Gesundheitshotline 1450 anrufen, sagte der Obmann der Gastronomie-Sparte in der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, zu diesem Thema zu "Puls 24". Er bat Gäste eindringlich, sich vor dem Besuch einer Gaststätte testen zu lassen, um solche Situationen zu vermeiden.

Die Mitarbeitersituation sei herausfordernd, räumte Dobcak gegenüber den TV-Sender weiters ein. So hätten es Mitarbeiter aus dem Ausland nicht leicht einzureisen. Es sei auch eine Herausforderung, die Mitarbeiter in Wien dreimal in der Woche zu testen statt nur einmal, wie in den anderen Bundesländern. Dobcak hofft aber, dass diese Regelungen spätestens Ende Juni auslaufen.

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(APA/Red.)

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