AA

Garagenbesitzer können ab dem 24. Juni ihr Parkpickerl beantragen

Auch Garagenbesitzer können ein Parkpickerl beantragen.
Auch Garagenbesitzer können ein Parkpickerl beantragen. ©dpa (Symbolbild)
In der Wiener Parkraumbewirtschaftung gibt es eine Neuerung: Das so genannte "Garagenkriterium" für Anrainer wird aufgehoben. Ab dem 24. Juni 2013 können auch Anrainer, die über eine Garage oder einen Stellplatz verfügen, ein Parkpickerl für ihren Wohnbezirk beantragen.

Wie berichtet konnten Anrainer mit Garagenplatz bislang kein Parkpickerl bekommen. Das ist jetzt anders: Ab kommenden Montag können dementsprechende Anträge in den zuständigen Magistratischen Bezirksämtern gestellt werden.

Parkpickerl für Garagenbesitzer in Wien

“Ziel der ExpertInnenkommission war es, Verbesserungen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung zu identifizieren und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten. Neben dem 15-Minuten-Parkschein, der ab 1.9.2013 gültig ist, wird es jetzt möglich, dass auch BewohnerInnen mit Garagenplatz ein Parkpickerl für ihren Bezirk beantragen können. Ab kommenden Montag ist es soweit”, kündigte Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou am Mittwoch in einer Aussendung an.

Mehr Infos zum Thema Parken in Wien finden Sie hier.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Garagenbesitzer können ab dem 24. Juni ihr Parkpickerl beantragen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen