Hebammen sollen zudem generell von der Kurzparkregelung ausgenommen werden, teilten Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (G) und SP-Verkehrssprecher Siegi Lindenmayr mit.
Die Parkraumbewirtschaftung wurde in der Sitzung als “wirksame und grundsätzlich richtige Maßnahme” zur Verkehrssteuerung bestätigt, wurde versichert. An den einzelnen Bezirksregelungen soll festgehalten werden, Überlappungszonen wurden dabei als zulässig erachtet. “Die Entscheidung zur Schaffung solcher Zonen fällt in die Zuständigkeit der Bezirke”, hieß es.Die Ausdehnung der Gratis-Parkzeit von zehn auf 15 Minuten und die Ausnahme für Hebammen tritt mit Anfang September in Kraft. Zudem habe es eine “eindeutige Empfehlung” für die Aufhebung des derzeit geltenden, sogenannten Garagenkriteriums gegeben.
Auch für Garagenbesitzer Parkpickerl
Was bedeutet: In Zukunft sollen auch Besitzer bzw. Mieter von Stellplätzen in Garagen die Möglichkeit haben, ein Parkpickerl für ihren Bezirk zu bekommen. Das war bisher nicht der Fall. Der Umsetzungshorizont für die Aufhebung des Garagenkriteriums liegt laut Rot-Grün bei einigen Wochen.
In anderen Bereichen – etwa in der Frage möglicher Tarifstaffelungen – seien Langzeitstudien nötig, wurde betont. Somit sei dazu noch keine abschließende Empfehlung abgegeben worden. Die Fachgruppe war im Zuge der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Vorjahr ins Leben gerufen worden. Damals hatte es teils massive Kritik an der Einführung neuer Kurzparkzonen gegeben.
(APA)