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Galgenfrist für Angeklagte: Leonie-Prozess wird unterbrochen

Das Mädchen wurde tot an einen Baum gelehnt gefunden.
Das Mädchen wurde tot an einen Baum gelehnt gefunden. ©APA
Der Prozess gegen drei junge Männer, die sich seit Ende September im Zusammenhang mit dem Tod einer 13-Jährigen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs am Wiener Landesgericht verantworten müssen, kann nicht wie geplant am Dienstag fortgesetzt werden.
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Dieser und die weiteren in dieser Woche vorgesehenen Verhandlungstermine mussten wegen Erkrankung der vorsitzenden Richterin abgesagt werden. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.

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Straßmaß bis zu lebenslang

Wann die Hauptverhandlung wieder aufgenommen werden kann, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das Mädchen in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und sich dann an der 13-Jährigen vergangen haben. Die Männer afghanischer Abstammung sind zwischen 19 und 23 Jahre alt. Für den Ältesten, der im Tatzeitpunkt erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten bei einer anklagekonformen Verurteilung mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Wechselseitige Schuldzuweisungen

Die Angeklagten hatten sich zu Verhandlungsbeginn teilweise schuldig bekannt, operierten in ihren Beschuldigteneinvernahmen dann aber mit wechselseitigen Schuldzuweisungen. Sie betonten, sie hätten nicht gewusst, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, und wären von einem Alter von 18 Jahren ausgegangen. Zwei sprachen von einvernehmlichen sexuellen Handlungen, der Dritte behauptete, er habe nur mit dem Mädchen gekuschelt. Von einer Vergewaltigung wollten sie nichts wissen.

(APA)

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