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Fußfessel für Wiener HTL-Lehrer nach Missbrauch: Hintergründe der Entscheidung

Mit einer elektronischen Fußfessel wird der verurteilte Lehrer in den Hausarrest entlassen
Mit einer elektronischen Fußfessel wird der verurteilte Lehrer in den Hausarrest entlassen ©EPA (Sujet)
Der Fall um einen ehemaligen Wiener Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und mit dieser auch den Beischlaf vollzogen hatte, sorgt derzeit für viel Wirbel. Die Entscheidung, dass der Mann trotz der schwerwiegenden Vorwürfe dem Gefängnis entging und stattdessen mit einer Fußfessel zuhause sein dürfe, stieß auf Unverständnis. Der Beschluss wird damit begründet, dass man mit einem nur geringem Rückfallrisiko rechne - trotz anders lautender Gutachten. Wie der Beschluss begründet wird, lesen Sie hier.
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Ursprünglich war der beschuldigte HTL-Lehrer im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt. Doch statt den unbedingten Teil der über ihn verhängten Strafe zu verbüßen, befindet sich der 55-jährige Mann nun seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest – obwohl die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte.

Man attestierte dem Mann “absolut fehlende Deliktseinsicht” und “fehlende Therapiewilligkeit”. Eine positive Prognose für den beantragten Hausarrest bzw. die Anwendung der Fußfessel könne man nicht stellen.

Fußfessel wegen “geringem Rückfallrisiko” genehmigt

Doch nun die Wende im Fall: Trotz der ablehnenden Haltung der zuständigen Justizanstalt und der Skepsis der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) leistete die am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtete Vollzugskammer einer Beschwerde des 55-jährigen HTL-Lehrers Folge und genehmigte diesem den elektronisch überwachten Hausarrest. Begründung: Aus der Stellungnahme der BEST ergebe sich “ein geringes Rückfallrisiko”.

Die Vollzugskammer verweist in ihrem der APA vorliegenden Beschluss darauf, dass der Mann keinen Kontakt zum Opfer mehr habe und sich seit 1995 nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. Gegenüber seiner nunmehrigen Ehefrau – die Mutter der missbrauchten Tochter hatte sich von ihm scheiden lassen, nachdem sie von den Übergriffen erfahren hatte – und deren Sohn habe der 55-Jährige außerdem keinerlei aktenkundige Gewalttätigkeiten gesetzt.

Das Wiener OLG kommt daher zum Schluss, das “Risiko auf Missbrauch der begehrten Vollzugsform” sei “derart verschwindend, dass es der bekanntermaßen einen äußerst strengen Maßstab bei der Risikoprognose anlegenden Vollzugskammer vertretbar erscheint, dem Beschwerdeführer die Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrests nicht zu verweigern”.

Das Martyrium der Tochter durch den Lehrer

Der HTL-Lehrer hatte laut rechtskräftigem Urteil seine im Juni 1981 geborene Tochter von 1989 bis 1995 regelmäßig sexuell missbraucht, während seine Ehefrau kochte oder anderweitig beschäftigt war. Bei einem Urlaub in der Steiermark im Sommer 1990 vollzog er mit der damals Neunjährigen den Beischlaf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge kam es danach noch über Jahre hinweg zumindest einmal im Monat zu Übergriffen.

Die Tochter vertraute sich erstmals während der Matura einer Mitschülerin an. 2002 erzählte sie davon der Mutter, die daraufhin die Scheidung einreichte. Nachdem sie eine Ausbildung zur Ärztin abgeschlossen hatte, erstattete die Tochter knapp vor jenem Zeitpunkt Anzeige, zu dem Verjährung der Delikte eingetreten wäre.

Vater bestritt sämtliche Vorwürfe

Der Vater hatte vor Gericht und auch nach seiner rechtskräftigen Verurteilung vehement bestritten, sich an seiner heute 31 Jahre alten Tochter vergangen zu haben. Er habe diese streng erzogen und mitunter geohrfeigt, wofür sie sich mit ihren Behauptungen offenbar rächen wolle, lautete seine Verantwortung in seinem Strafverfahren.

Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ein Sozialarbeiter, der im Zuge des Fußfessel-Antrags mit dem 55-Jährigen zu tun hatte, hielt fest, dieser sei “absolut deliktsuneinsichtig” und lehne jede Therapie ab.

Zumindest seinen Beruf darf der HTL-Lehrer nicht mehr ausüben: Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war er mit 1. September 2010 karenziert worden. Mittlerweile befindet er sich in Pension.

Täter darf in Segelschule vortragen

Der 55-jährige, mittlerweile pensionierte HTL-Lehrer muss den elektronisch überwachten Hausarrest nicht durchgehend in jenem Kleingartenhäuschen verbringen, das er mit seiner nunmehrigen Ehefrau und deren Sohn bewohnt. Die Vollzugskammer des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat die Fußfessel mit Auflagen verbunden, die dem Mann einen recht freizügigen Bewegungsspielraum lassen.

So darf er weiter seiner nebenberuflichen Tätigkeit bei einem auf Personalmanagement spezialisierten Unternehmen nachgehen und Vorträge an einer Segelschule halten. Nur die Wochenenden muss er ganztägig in seinem Haus verbringen, während er dieses montags bis freitags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für “persönliche Erledigungen” verlassen darf.

Der Mann muss auch nicht die gesamten Kosten für die Fußfessel tragen, die üblicherweise 22 Euro pro Tag ausmachen. Für den verurteilten HTL-Lehrer wurde ein Betrag von 13 Euro festgesetzt.

(apa/red)

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