AA

Tochter jahrelang missbraucht: Fußfessel für Wiener HTL-Lehrer

Statt Haftstrafe gibt es nun eine Fußfessel für den Wiener HTL-Lehrer.
Statt Haftstrafe gibt es nun eine Fußfessel für den Wiener HTL-Lehrer. ©APA/Sujet
Ein ehemaliger Wiener HTL-Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und mit dieser auch den Beischlaf vollzogen hatte, ist dem Gefängnis entgangen.
Fall Salzburg: Keine Fußfessel für Täter
Kontroverse um Fußfessel

Statt den unbedingten Teil der über ihn verhängten Strafe zu verbüßen – er hatte im November 2010 vom Wiener Straflandesgericht drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten -, befindet sich der 55-jährige Mann seit vergangenem Donnerstag im elektronisch überwachten Hausarrest.

Dies ist insofern erstaunlich, als die zuständige Justizanstalt die Fußfessel explizit abgelehnt hatte. Die Leiterin der Justizanstalt Wien-Simmering führte dafür die “absolut fehlende Deliktseinsicht” sowie die “fehlende Therapiewilligkeit” des Pädagogen ins Treffen, was im Hinblick auf den von diesem beantragten Hausarrest keine “positive Prognose” zulasse.

Fussfessel trotz “Risiko neuerlicher Gewalt”

Auch die Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) fiel “in Anbetracht früherer Gewaltanwendungen, sexueller Übergriffigkeiten und des Eindrucks eines ganz allgemein als patriarchalisch zu beschreibenden Verhaltens” skeptisch aus. Einer statistisch-nomothetischen Kriminalprognose zufolge sei der Fußfessel-Werber zwar einer Täter-Gruppe zuzuordnen, bei denen nur zwei bis zehn Prozent innerhalb von fünf Jahren einschlägig rückfällig werden.

Infolge seiner nicht vorhandenen Bereitschaft, seine “Persönlichkeitseigenschaften” aufzuarbeiten, sah die BEST dessen ungeachtet “jedenfalls das Risiko neuerlicher Gewalt im häuslichen Kontext” gegeben.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 11. Bezirk
  • Tochter jahrelang missbraucht: Fußfessel für Wiener HTL-Lehrer
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen