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Fußbälle in Nachbars Garten: Essling-Platz muss wieder gedreht werden

Die Fußbälle in Nachbars Garten waren Stein des Anstosses.
Die Fußbälle in Nachbars Garten waren Stein des Anstosses. ©APA (Symbolbild)
Nach erfolgreicher Klage eines Anrainers muss der Essling-Platz in Wien-Donaustadt erneut um 90 Grad gedreht werden.

Die Heimstätte des Sportvereins Essling in Wien-Donaustadt hat eine im wahrsten Sinn des Wortes bewegte Geschichte: Wiederholt wurden die Fußballplätze dort um 90 Grad gedreht. Der bis dato letzte Schwenk erfolgte, weil ein Nachbar erfolgreich geklagt hatte – da immer wieder Fußbälle in seinem Garten landeten. Der Wiener Stadtrechnungshof hat die sich jahrelang hinziehende Causa nun geprüft.

Bis 2001 war alles eitel Wonne: Der Verein bespielte zwei Plätze, die parallel zur Kirschenallee lagen. Dann kam jemand auf die – im Nachhinein betrachtet – wenig gloriose Idee, einen der Plätze um 90 Grad zu drehen und daneben einen dritten zu errichten. Die Konsequenz: Fehlgeleitete Schüsse auf die straßenseitigen Tore landeten, wenn sie höher waren als der Zaun der Anlage, außerhalb derselben – also etwa in Nachbars Garten.

Es folgte eine Unterlassungsklage des genervten Anrainers, damals noch gegen die Republik Österreich (genauer gesagt gegen die Landwirtschaftlichen Bundesversuchsanstalten) als Eigentümer der Liegenschaft, die inzwischen der Stadt gehört. Sie endete mit einem Erfolg für den Kläger. Die Gegenseite wurde verpflichtet, “in Zukunft bei sonstiger Exekution zu unterlassen, die Liegenschaft der klagenden Nachbarin beziehungsweise des klagenden Nachbarn durch das Eindringen von Fußbällen zu beeinträchtigen”.

Gerichts-Posse um Sportplatz

Prompt flog das runde Leder erneut dorthin, wo es nicht erwünscht war. Der Hausbesitzer pochte auf sein Urteil und brachte Exekutionsanträge ein. Es setzte Geldstrafen. Der beklagte Platzeigentümer blitzte mit seinem Einspruch ab. Er habe keine “aktiven Verhinderungsmaßnahmen” gesetzt, damit der “verpönte Erfolg”, also das Balleindringen, verhindert werde, wurde ihm beschieden. So wurde etwa kein Spielverbot in Richtung des Nachbarn verhängt.

Letztendlich beschäftigte sich sogar der OGH mit der Angelegenheit, wie der Stadtrechnungshof ausführt. Und auch die Stadt und der Sportverein überlegten sich eine Lösung. Die sah letztendlich so aus: Ein Platz wurde wieder gedreht, also neu parallel zur Straße errichtet. Der dritte Platz ist seither wieder Geschichte, was jedoch dadurch kompensiert wurde, dass das neue Spielfeld über einen Kunstrasen verfügt – der häufiger betreten werden darf als Naturrasen.

Prinzipiell erachtet der Stadtrechnungshof das rund 900.000 Euro teure Manöver als sinnvoll. Wobei er durchaus zu bedenken gab, dass man etwa auch das bestehende Ballfanggitter hätte ausweiten können. Das wäre möglicherweise günstiger gewesen – wenn auch eventuell nicht so zweckmäßig. Genau habe man dies aber nicht beurteilen können, da die entsprechenden Unterlagen fehlten, bemängelten die Prüfer. Sie ersuchten, Ziele und Entscheidungsfindung in solchen Angelegenheiten künftig doch etwas genauer zu dokumentieren.

(APA, Red.)

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