Er schlug mit einer Schaufel auf die direkt vor einer Polizeiinspektion abgestellten Autos ein. Dass ihm mehrere, von einer Zeugin alarmierte Polizeibeamte dabei zusahen, ehe sie einschritten, störte ihn nicht: "Ich wollte ab geschoben werden."
Syrer demolierte in Wien mit Schaufel Polizeiautos
Der 26-Jährige war aus seiner Heimat geflüchtet, nachdem er seinen Angaben zufolge auf Seite der Kurden die Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) bekämpft hatte. In Österreich schaffte er es nicht, Fuß zu fassen. Er fand keinen Job, hatte kein Geld und fühlte sich allein gelassen: "Ich habe niemanden gefunden, der mir hilft." Bei sozialen Betreuungseinrichtungen habe man ihn immer wieder weggeschickt: "Ich war in einem geistig ungünstigen Zustand. Daher habe ich die Autos beschädigt. Damit man auf mich aufmerksam wird. Ich weiß, dass es ein Fehler war. Aber ich war nahe am Tod."
26-Jährigem werden schwere Sachbeschädigung und versuchter Diebstahl angelastet
Neben der schweren Sachbeschädigung wurde dem 26-Jährigen auch ein versuchter Diebstahl angelastet. Er hatte Mitte Oktober in einem Supermarkt zwei Paar Socken, einen Müsli-Riegel und ein Deodorant zu stehlen versucht. Auch dazu war er geständig: "Das habe ich gemacht, dass ich der Polizei zugestellt werde." Auf diese Aussage hin informierte der Richter den jungen Mann, dass Österreich derzeit keine Abschiebungen nach Syrien durchführe. "Dann will ich einfach sterben", sagte daraufhin der 26-Jährige.
26-Jähriger wollte festhalten, "dass ich kein Terrorist bin. Ich habe gegen den IS gekämpft"
Am Ende wurde der hierzulande bisher Unbescholtene zu fünf Monaten bedingt verurteilt. "Sie sind mit Ihrer Lage überfordert und auf sich gestellt. Nichtsdestotrotz kann man nicht einfach Polizeiautos beschädigen", meinte der Richter. "Es war ein Riesenfehler", erwiderte der 26-Jährige. Abschließend legte er Wert auf die Feststellung, "dass ich kein Terrorist bin. Ich habe gegen den IS gekämpft". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 26-Jährige war anwaltlich nicht vertreten und hat daher drei Tage Zeit, um ein allfälliges Rechtsmittel einzubringen.
(APA/Red)