Der Frauenanteil liegt österreichweit bei 13% Prozent ist, aber systematisch auf alle Bundesländer gleich verteilt, zeigt sich auch Cornelia Leitner, Sprecherin der Vollzugsdirektion mit Sitz in Wien, überrascht.
Generelles Alkoholverbot
Für Träger von Fußfesseln gilt ein generelles 0,0- Promille-Gebot. Es gibt Ausnahmen, die verhängt werden können, erklärt Leitner, weist aber weiter darauf hin, dass, wenn einem Verurteilten beispielsweise ein 0,5- Promille- Gebot ausgesprochen wurde, es schon bei 0,5 Promille Konsequenzen geben kann.
Kontrolliert wird der Alkoholkonsum durch die Basisstation. Eine Fußfessel besteht aus der Fessel und einer Basisstation. Diese Basisstation hat eine integrierte Atemluftkontrolle. Neben der Atemluftkontrolle gibt es auch noch ein biometrisches Kontrollsystem. Wenn nun jemandem eine Fußfessel genehmigt wird, muss erst ein biometrisches Foto des Trägers erstellt werden. Dieses Bild wird gespeichert und die Basisstation gleicht neben der Atemluftkontrolle, auch die aktuellen biometrischen Daten des Trägers ab. Mit welchen Parametern das biometrische System arbeitet, wollte Leitner aus Sicherheitsgründen nicht verraten.
Sämtliche Delikte möglich
Kein Delikt ist ausgeschlossen. Die Fußfesselträger haben Delikte quer durch das Gemüsebeet begangen, weiß Leitner und erklärt aber weiter, dass das generelle Alkoholverbot vor allem für jene Rechtsbrecher noch mehr Bedeutung hat, bei denen die strafrechtlichen Handlungen unter Alkoholeinfluss zurück zu führen sind oder die alkoholisiert waren.
Wann und wie oft die Träger einer Fußfessel kontrolliert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um eine Person aus dem Gastgewerbe handelt so voreingestellt werden, dass er jeden Abend nach der Arbeit sich einer Kontrolle unterziehen muss. Es gibt aber auch die Möglichkeit die Basisstation so zu programmieren, dass durch einen Zufallsgenerator festgelegt wird, wann es zu einer Kontrolle kommt. VOL.at