Für umweltfreundliche Mobilität – Zuschüsse für Fahrradanhänger & Co.

Je nach Art des Gefährts kommen unterschiedliche Unterstützungsbeiträge zur Anwendung (von max. 100 Euro für Fahrrad-Trolleys bis zu 300 Euro für Lastenfahrräder). Die Förderung ist an gewisse Voraussetzungen gebunden.
Die Voraussetzungen
So werden beispielsweise nur neue, im Fachhandel gekaufte Produkte, honoriert, welche den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen und technische Vorgaben (Zuladungsgewicht, etc.) erfüllen. Durch die Einschränkung, dass für eine Förderfähigkeit der Kauf von Anhängern sowie Trolleys bei einer ortsansässigen Firma zu erfolgen hat, die auch einen Service in Feldkirch anbietet, soll der Feldkircher Fachhandel unterstützt werden. Lastenfahrräder können hingegen vorarlbergweit und Spezialfahrräder österreichweit bei einem Betrieb gekauft werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Förderwerber*innen den Hauptwohnsitz in Feldkirch haben. Pro Haushalt wird jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger bzw. ein Lastenfahrrad unterstützt. Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
Die Förderung
Die Vergünstigung gilt seit dem 25. Februar 2021. Für Spezialfahrräder ist eine rückwirkende Unterstützung bis 1. Dezember 2020 möglich. Die städtische Förderung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Informationen
Das Antragsformular und detailliertere Informationen stehen auf der Homepage der Stadt Feldkirch unter feldkirch.at/leben/foerderungen-von-a-z/ bereit.
Ansprechpartner
Bauamt Feldkirch
Tel. 05522/304-1444