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Für den IS geworben: 15-Jähriger muss sich erneut vor Gericht verantworten

Der 15-Jährige muss sich erneut vor Gericht verantworten.
Der 15-Jährige muss sich erneut vor Gericht verantworten. ©apa (Sujet)
Jener 15-Jähriger, der vor einem Jahr wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wird am 28. April erneut vor Gericht in St. Pölten stehen. Ihm wird vorgeworfen, nach seiner bedingten Haftentlassung im Herbst für den Islamischen Staat (IS) geworben zu haben.
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Laut Anklageschrift wird dem Jugendlichen aus St. Pölten angelastet, als Mitglied an der terroristischen Vereinigung IS beteiligt gewesen zu sein. Er soll drei Personen im persönlichen Gespräch von der Ideologie der Terrormiliz zu begeistern versucht und ihnen gesagt haben, der IS sei gut und richtig und man müsse diesen unterstützen. Außerdem soll er einer Person Propagandamaterial über den Kurznachrichtendienst “WhatsApp” übermittelt haben. Laut Anklage hat der Bursch versucht, diese dazu zu überreden, mit ihm nach Syrien zu gehen und in den Jihad zu ziehen.

Jihadismus: 15-Jähriger am 28. April erneut in St. Pölten vor Gericht

Es sei zu erwarten, dass die Schöffenverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, teilte die Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten, Andrea Humer, mit. Dies kann beantragt werden, wenn durch die öffentliche Verhandlung die Entwicklung oder das Fortkommen des Jugendlichen beeinträchtigt werden könnte. Die Urteilsverkündung ist öffentlich. Für den Prozess gilt ein generelles Film- und Fotografierverbot.

Angeklagt wird der 15-Jährige wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und des Verbrechens der kriminellen Organisation. Im Mai 2015 wurde der Jugendliche wegen gleichartiger Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, davon 16 Monate mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt. Aus der Haft wurde er nach etwas mehr als fünf Monaten bedingt entlassen – von den acht Monaten unbedingt ist laut Gericht ein Strafrest von zwei Monaten und 20 Tagen offen.

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Dem 15-Jährigen, der seit Jänner erneut in U-Haft sitzt, drohen – unter Berücksichtigung des Jugendgerichtsgesetzes – bis zu fünf Jahre Haft. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft den Widerruf der bedingten Nachsicht von 16 Monaten sowie der bedingten Entlassung aus der Haft im Ausmaß von zwei Monaten und 20 Tagen beantragt.

Der Verdächtige war erstmals im Oktober 2014 festgenommen worden und gab zu, sich mit Anschlagsplänen auf den Wiener Westbahnhof befasst zu haben. Sowohl seiner Mutter als auch der Schule war die zunehmende Radikalisierung des Burschen aufgefallen.

>> 15-Jähriger soll für IS geworben haben

(apa/Red)

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