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Frühjahrslohnrunde: Zuletzt Lohn- und Gehaltsplus von 3,5 bis 5%

Frühjahrslohnrunde: Zuletzt Lohn- und Gehaltsplus von 3,5 bis 5% brutto.
Frühjahrslohnrunde: Zuletzt Lohn- und Gehaltsplus von 3,5 bis 5% brutto. ©REUTERS/Leonhard Foeger (Symbolbild)
Wie hat es zuletzt in der Frühjahrslohnrunde ausgesehen? Dort gab es ein Lohn- und Gehaltsplus von 3,5 bis 5 Prozent brutto.

Die großen Brocken waren die Kollektivverträge (KV) der Fachverbände der Elektro- und Elektronikindustrie mit einem Plus von 4,8 bis 5,0 Prozent, der chemischen Industrie mit 4,75 bis 4,95 Prozent sowie der Papierindustrie mit 4,75 bis 4,9 Prozent.

Konditoreien, Fisch- und Feinkostgewerbe, Versicherungsinnendienst

Zu den kleineren Verbänden: Die Beschäftigten der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe und bäuerliche Betriebe in Kärnten erhalten um 4,0 Prozent mehr auf ihr Lohnkonto. Die Konditoreien im Burgenland und Vorarlberg zahlen künftig im Schnitt um 3,9 Prozent mehr, in Kärnten gibt es allerdings um 4,4 Prozent mehr. Im bundesweiten Fisch- und Feinkostgewerbe wird in den nächsten zwölf Monaten um 4,50 Prozent zusätzlich bezahlt. Beim Versicherungsinnendienst liegt das Plus bei 3,51 Prozent.

Die Speiseöl- und Fettindustrie hebt die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,65 Prozent an. In der Glasindustrie steigen die Löhne und Gehälter um 4,8 bis 4,9 Prozent. In der Schuhindustrie liegt der Zuwachs bei 4,55 Prozent. Die Lederwaren- und Kofferindustrie legt bei den Einkommen 4,3 Prozent drauf, geht aus dem aktuellen KV-Newsletter des ÖGB hervor.

Arbeitsfreier Tag

Wobei die Lehrlingsentschädigungen im Regelfall deutlich stärker zulegen als Lohn und Gehalt und es, wie auch schon in der Vergangenheit, bei den untersten Lohngruppen noch kleine Einmalzahlungen oder Aufrundungen gibt. Dazu haben sich die Gewerkschaften noch da und dort den 24. Dezember als arbeitsfreien Tag herausgeschlagen.

Die Abschlüsse zwischen den Sozialpartnern von Wirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund gelten für ein Jahr und beziehen sich auf die Bruttobeträge, eine Bezahlung unter Kollektivvertrag ist nicht erlaubt.

(APA/Red)

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