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Fristlose Entlassung: "Kranke brauchen wir nicht"

Eine Vertriebsassistentin wurde von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt, obwohl diese wegen einer Muskelentzündung sogar operiert werden musste.
Wegen privater E-Mail entlassen
S. K. arbeitete als Vertriebsassistentin. Als sie schon im zweiten Monat ihrer Tätigkeit das Gehalt nicht rechtzeitig bekam, sprach sie mit ihrem Vorgesetzten. Er erlaubte ihr 300 Euro aus der Handkasse zu nehmen. Ein paar Tage später musste K. wegen starker Schmerzen zu ihrer Hausärztin. Die stellte eine Muskelentzündung fest und schrieb sie bis zu einem weiteren Untersuchungstermin krank, K. musste sogar operiert werden.  Als sie dies ihrem Vorgesetzten mitteilte, kam die barsche Antwort: “Eine kranke Assistentin kann ich nicht brauchen“. und sprach die fristlose Entlassung aus.

Arbeitgeber unterstellte der Assistentin Diebstahl

Das ließ sich K. nicht gefallen und klagte mit Hilfe der Arbeiterkammer. Denn eine Entlassung gilt ab sofort, es gibt kein Geld über den Entlassungstag hinaus. Aber es muss triftige Gründe für eine Entlassung geben, und sie muss unmittelbar ausgesprochen werden. Die Ex-Firma behauptet nun vor Gericht, dass K. die 300 Euro, die sie aus der Handkasse genommen hatte, einfach gestohlen habe.

Unzulässige Entlassung

Doch der Vorgesetzte gab zu, dass er vom noch nicht ausbezahlten Lohn wusste. Seine Anmerkung, er hätte K. angeboten ihr persönlich Geld zu leihen, stufte das Gericht als unglaubwürdig ein. Auch dass die Entlassung erst neun Tage nach dem angeblich entdeckten Diebstahl ausgesprochen wurde, stärkte die Position von S. K. Die Entlassung wurde als ungültig gewertet. K bekam über 3000 Euro an Kündigungsentschädigung und anteiligen Geldern zugesprochen.
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