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Frist für Kandidatur zur BP-Wahl endet am 2. September

Für eine Hofburg-Kandidatur gilt eine Einreichfrist bis 2. September.
Für eine Hofburg-Kandidatur gilt eine Einreichfrist bis 2. September. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Sollte man sich als Kandidat für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober aufstellen lassen wollen, ist dafür am 2. September um 17.00 Uhr Einreichschluss.
Termin für BP-Wahl fixiert

Am 9. Oktober wird der nächste Bundespräsident gewählt. Sollte ein Kandidat nicht mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, würde es am 6. November zu einer Stichwahl kommen - ein gegenüber 2016 wohl weniger wahrscheinliches Szenario, schickt von den Parlamentsparteien doch nur die FPÖ einen eigenen Kandidaten gegen Amtsinhaber Alexander Van der Bellen ins Rennen. Die für die Kandidatur notwendigen Unterstützungserklärungen kann man ab 9. August am Gemeindeamt abgeben.

Neben Van der Bellen, der seine Wiederkandidatur schon im Mai bekannt gegeben hat, wollen auch mehrere Einzelpersonen und Vertreter kleinerer Initiativen den Sprung in die Hofburg versuchen, unter anderem etwa Bierpartei-Chef Dominik Wlazny alias "Marco Pogo" sowie der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Gerald Grosz.

Kandidaturen müssen bis 2. September eingereicht werden

Die FPÖ hat zwar bereits fix angekündigt, jemanden für die Wahl aufzustellen, bisher aber keinen Kandidaten bzw. keine Kandidatin genannt. Zeit hat man damit theoretisch noch lange - nämlich bis zum 2. September: Denn an diesem 37. Tag vor der Wahl ist um spätestens 17.00 Uhr Einreichschluss für die Kandidaturen. Bis dahin müssen alle Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde eingebracht werden.

Jeder der Wahlvorschläge ist von mindestens 6.000 Wahlberechtigten zu unterzeichnen, um Gültigkeit zu haben. Die Unterstützer müssen in jedem Fall persönlich am Gemeindeamt erscheinen - dort wird dann bestätigt, dass sie am sogenannten "Stichtag" wahlberechtigt waren. Der "Stichtag" ist der 61. Tag vor der Wahl - und damit der 9. August. Ab diesem Datum ist auch der Startschuss zum Sammeln der Unterstützungserklärungen - vorher kann man keine Erklärungen am Gemeindeamt abgeben. Eingebracht werden müssen die Erklärungen bis zum Einreichschluss, es gibt aber auch eine kleine Nachfrist - und zwar bis zum 5. September.

Marco Pogo und Grosz bitten um Unterschriften für BP-Kandidatur

Für Alexander Van der Bellen und die FPÖ dürfte es kein Problem sein, die 6.000 Unterschriften zu sammeln - schon eher für die Bierpartei oder Grosz. Aber auch die zahlreichen Privatpersonen und Vertreter von Kleinparteien, die gerne am Stimmzettel stehen würden, müssen sammeln.

Antreten dürfen nur Österreicher, die spätestens am 9. Oktober (dem Wahltag) 35 Jahre alt werden. Gewählt werden können sie von weniger als halb so alten (mindestens 16-jährigen) Staatsbürgern. Um vor der Bundesversammlung am 26. Jänner (da endet Van der Bellens erste Amtszeit) angelobt zu werden, muss ein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen. Schafft dies beim ersten Termin keiner der Kandidaten, ist vier Wochen nach dem ersten Termin eine Stichwahl nötig (das wäre der 6. November).

Letzte Stichwahl zwischen Van der Bellen und Hofer

Bisher gingen vier der seit 1951 dreizehn Bundespräsidentschafts-Wahlen in eine Stichwahl. Beim letzten Urnengang 2016 kam im ersten Wahlgang FPÖ-Kandidat Norbert Hofer mit 35,1 Prozent auf Platz eins vor Van der Bellen mit 21,3 Prozent. Die Stichwahl zwischen diesen beiden gewann dann Van der Bellen Dank der Briefwahl-Stimmen denkbar knapp mit 50,4 Prozent.

Die FPÖ focht die Wahl daraufhin beim Verfassungsgerichtshof an, dieser ordnete u.a. wegen Fehlern bei der Briefwahl-Auszählung eine Wiederholung an. Bei der - wegen Problemen mit den Wahlkuverts auf den 4. Dezember verschobenen - wiederholten Stichwahl setzte sich dann Van der Bellen schlussendlich klar mit 53,8 Prozent durch.

(APA/Red)

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