AA

Friseurin getötet: Prozess ohne Hauptangeklagten, gegen Mitangeklagte

Am Donnerstag hat im Landesgericht Eisenstadt der Mordprozess im Fall einer im Vorjahr getöteten 57-jährigen Friseurin aus Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) begonnen. Eine Mitangeklagte aus Wien-Umgebung stand vor Gericht.
Friseurin erstochen: Mordanklage

Der Hauptangeklagte, der 53-jährige Exfreund des Opfers, ist schwer krank und kam deshalb nicht zum Prozess. Darum wird vorerst nur jener Teil der Anklage verhandelt, der die 53-jährige Mitangeklagte betrifft.

Beitragstäterschaft: Anklage gegen Frau aus Wien-Umgebung

Die Frau aus dem Bezirk Wien-Umgebung, die damals mit dem Hauptangeklagten befreundet war, muss sich wegen Beitragstäterschaft zum Mord und wegen Hehlerei verantworten. Der Prozess wirke zum Auftakt wegen der Abwesenheit des 53-Jährigen “ein bisschen amputiert”, meinte Staatsanwalt Roland Koch. Der Hauptangeklagte soll im September des Vorjahres der 57-Jährigen in ihrem Haus in Potzneusiedl ein Messer in die Brust gerammt und ihr dann mit einem Stahlrohr sechs wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt haben, schilderte der Ankläger die Tat, die zum Tod der Friseurin geführt hatte.

Der Zweitangeklagten werde nicht zur Last gelegt, “dass sie selbst das Messer geführt hat oder das Stahlrohr”. Jedoch habe sie dazu beigetragen, dass der Angeklagte die Tat begehen konnte, erläuterte Koch. Die 53-Jährige habe gewusst, dass der Hauptangeklagte die 57-Jährige umbringen wolle. Sie habe ihm die Schlüssel für ihr Auto überlassen, mit dem beide in der Tatnacht nach Potzneusiedl gefahren seien. “Dort stieg der Angeklagte aus, ging ins Haus und vollbrachte die Tat”.

Furcht vor dem Mordverdächtigen

Die Frau sei dann, wie ihr aufgetragen worden war, zum Bahnhof nach Parndorf gefahren und habe dort gewartet, bis der 53-Jährige dort eintraf: “Er ist gekommen mit dem Auto des Opfers.” Auf der Rückfahrt zur Wohnung der Mitangeklagten habe der Mann dann das Stahlrohr verschwinden lassen. Aus dem Haus der Getöteten habe er Geld und eine Digitalkamera mitgenommen und der 53-Jährigen gegeben, die beides verwahrt habe: “Sie hat gewusst, woher das ist”.

Die Mitangeklagte habe dem Hauptangeklagten geholfen: “Das ist Beitragstäterschaft”, stellte Koch fest. Die Frau habe sich vor ihrem damaligen Freund gefürchtet. Der 53-Jährige sei größer als 1,90 Meter und habe 130 Kilo auf die Waage gebracht. Dennoch, ohne sie hätte dieser die Tat nicht begehen können, argumentierte der Ankläger.

Auch wenn die Mitangeklagte Angst gehabt habe: Eines verstehe er nicht, meinte Koch: Einen Kilometer vom Tatort in Potzneusiedl entfernt befinde sich die Polizeiinspektion. Dort hätte sie hinfahren müssen und alles der Polizei melden, hielt er der 53-Jährigen vor.

>>Friseurin erstochen: Mordanklage gegen Ex-Freund

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Friseurin getötet: Prozess ohne Hauptangeklagten, gegen Mitangeklagte
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen