Der Mann entpuppte sich nach seiner Festnahme als schwer gestört. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge soll er an einer hochgradigen Schizophrenie leiden, die laut dem Sachverständigen einem Schuldausschließungsgrund gleichkommt. Aufgrund der Zurechnungsunfähigkeit des 38-Jährigen kann die Tat nicht als Mord beurteilt werden. Da nach Ansicht der Anklagebehörde zu befürchten ist, dass der Mann unter dem Einfluss seiner geistigen Abartigkeit neuerlich eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird, verlangt die Staatsanwaltschaft seine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.
Der Bluttat soll ein Streit um die Hare-Krishna-Statuen des Mannes vorangegangen sein. Die 56-Jährige soll gedroht haben, diese aus dem Fenster zu werfen. Ihr Freund, der sich als “Gott” fühlen soll, will daraufhin in ihr “Luzifer” erkannt haben.
Das Verbrechen wurde erst nach einigen Wochen entdeckt, da die Angehörigen der Frau erst drei Wochen nach ihrem Verschwinden Abgängigkeitsanzeige erstattet hatten. Der Container, in den der 38-Jährige seinen Angaben zufolge die Müllsäcke mit den Leichenteilen geworfen hatte, war zu diesem Zeitpunkt längst geleert worden. Die sterblichen Überreste der Frau tauchten nie mehr auf.