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Freundin eingesperrt und geschlagen: Verhandlung gegen Trio vertagt

Drei Angeklagte müssen sich vor Gericht stellen, die Verhandlung wurde vertagt
Drei Angeklagte müssen sich vor Gericht stellen, die Verhandlung wurde vertagt ©APA
Nachdem eine 22-Jährige ihre lesbische Lebensgefährtin betrogen hatte, wurde sie von dieser zusammen mit zwei Komplizinnen in ihrer Wohnung eingesperrt und abwechselnd geschlagen. Die Gerichtsverhandlung am Freitag musste nun vertagt werden.

Grund für die Vertagung war die Tatsache, dass das Opfer nicht als Zeugin vor Gericht erschienen ist. Ein neuerlicher Verhandlungstag wurde auf den 26.08. gelegt.

Anklage wegen Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsentziehung

Dem Trio wurde schwere Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsentziehung vorgeworfen. Die 22-jährige Hauptbeschuldigte hatte gerüchteweise gehört, dass ihre Freundin, mit der sie seit zwei Monaten zusammen war, sie betrügen würde. Am 27. April stellte sie sie vor ihrer Wohnung in Floridsdorf zur Rede, wo es zu den ersten Tätlichkeiten kam. Nach anfänglichem Leugnen gab die junge Frau schließlich zu, fremdgegangen zu sein, beendete die Beziehung und wollte aus der Wohnung ihre Sachen holen.

Dort eskalierte die Situation, die 22-Jährige ging abwechselnd mit ihren besten Freundinnen – einer 21-Jährigen und einer 17-jährigen Schülerin – auf ihr Opfer los. Laut Anklage setzte es Ohrfeigen und Faustschläge ins Gesicht, auch mit Füßen soll nach der jungen Frau getreten worden sein. Die Geschlagene erlitt einen Nasenbeinbruch, ein Monokelhämatom am Auge, eine Fraktur am rechten Sprunggelenk und Prellungen am rechten Arm. Schlussendlich sperrten sie die Frau in der Wohnung ein und versteckten die Schlüssel. Ihr wurde laut Staatsanwaltschaft gedroht, “dass sie die Wohnung nicht lebend verlassen würde, wenn sie zur Polizei gehen würde”.

Angeklagte: “Sie hätte jederzeit gehen können”

Die drei Angeklagten gaben zu, dass sie der Frau die Abreibung verpasst haben. “Sie hat mir eh leidgetan”, sagte die 22-Jährige. Aber die Freundin habe sie körperlich und seelisch verletzt. Von der Freiheitsentziehung wollten die jungen Frauen nichts wissen. Die Tür zur Wohnung sei offen gewesen, “sie hätte jederzeit gehen können”. Zudem seien die Schlüssel – einen besaß die 22-Jährige, einen zweiten eine 20-jährige Mitbewohnerin – griffbereit am Tisch gelegen.

Das Opfer schilderte die Situation ganz anders vor Polizei. Die zum Teil stark alkoholisierten Frauen hätten sie einsperrt und über einen längeren Zeitraum geschlagen, obwohl sie mehrmals sagte, dass sie gehen wolle. Erst nach mehreren Stunden, am nächsten Tag in der Früh, gelang ihr die Flucht. Das Opfer, das als Zeugin geladen war, war am Freitag nicht vor Gericht erschienen. Richterin Martina Frank musste die Verhandlung auf 26. August vertagen.

(APA/Red.)

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