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Freitesten nach fünf Tagen auch in Wiener Kindergärten

Auch in Wiener Kindergärten sollen sich Kinder nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten" können.
Auch in Wiener Kindergärten sollen sich Kinder nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten" können. ©APA/HARALD SCHNEIDER
In Wiener Kindergärten können sich Kinder, die aufgrund der Corona-Infektion eines anderes Kindes in Quarantäne geschickt wurden, ab sofort bereits nach fünf mit einem negativem PCR-Test "freitesten".

In Wiener Kindergärten gilt nun auch die gleiche Corona-Regelung wie an den Schulen, denn Kinder, die in Quarantäne mussten, können sich jetzt auch bereits nach fünf, statt nach zehn Tagen, mit einem negativen PCR-Test "freitesten".

Zehn Tage nach Freitesten muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden

In Quarantäne müssen in den Kindergärten alle Kinder, die mit dem Infizierten engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind nur genesene Kinder, die als K2-Personen eingestuft werden können. Nach dem Freitesten am fünften Tag nach dem Letztkontakt mit dem infizierten Kind darf man wieder in den Kindergarten, muss allerdings bis Tag zehn abseits davon daheimbleiben. Außerdem muss ab Tag zehn ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Weiterer PCR-Test in Schulen entfällt

In Schule und Hort gilt für das Freitesten das Gleiche - auch hier ist das nach fünf Tagen nur für den Schul- oderHortbesuch möglich, abseits davon muss man bis Tag zehn daheimbleiben. Ein weiterer PCR-Test nach zehn Tagen entfällt hier, da an den Schulen ohnehin regelmäßig PCR-getestet wird.

Sitznachbarn werden an Schulen in Quarantäne geschickt

An Schulen beziehungsweise Horten in Quarantäne geschickt werden Sitznachbarn im Radius von zwei Metern bezeihungsweise enge Kontakte des infizierten Schülers - ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Die in der Klasse beziehungsweise Gruppe verbliebenen Kinder müssen aber bei Aktivitäten abseits der eigenen Gruppe beziehungsweise Klasse in Innenräumen je nach Alter Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise FFP2-Maske (ab 14-Jahren) tragen. Beim Essen sind diese Kinder von den anderen zu trennen. Außerdem ist für sie Singen verboten und Turnen nur im Freien erlaubt.

Sonderregel bei Corona-Erkrankung von Lehrperson

Eine Sonderregel gibt es, wenn zwei oder mehr Kinder beziehugnsweise eine Lehr- oder Betreuungsperson in der selben Gruppe positiv getestet werden. Dann entscheidet die Gesundheitsbehörde über eine Quarantäne - sind aber durchgehend Masken getragen worden, soll grundsätzlich auch bei weiteren Fällen von einer Quarantäne abgesehen werden.

(APA/Red)

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