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Freispruch für FP-Landesrat Waldhäusl in St. Pölten

Im Prozess in St. Pölten gegen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesmitarbeiterin wegen Amtsmissbrauchs, wurden beide Angeklagte freigesprochen.
Im Prozess in St. Pölten gegen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesmitarbeiterin wegen Amtsmissbrauchs, wurden beide Angeklagte freigesprochen. ©APA/BENEDIKT LOEBELL
Im Prozess um Amtsmissbrauch gegen den NÖ FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine Landesbedienstete sind beide Angeklagte am Freitag in St. Pölten freigesprochen worden.
Prozess gegen FPÖ-Landesrat Waldhäusl geht ins Finale
Amtsmissbrauch: Weitere Ermittlungen gegen Waldhäusl

Im St. Pöltner Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine ehemalige Landesbedienstete ist das Beweisverfahren abgeschlossen worden. Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine Mitangeklagte sind am Freitag in St. Pölten freigesprochen worden.

Vorwürfe des Amtsmissbrauchs wegen Verlegung von Flüchtlingen

Die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs drehten sich um die Verlegung von minderjährigen Flüchtlingen in die Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018. Die Urteile des Landesgerichts sind nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Wenn etwas falsch ist bedeutete das nicht, "dass es strafbar ist"

"Nur weil etwas falsch ist, bedeutet das nicht, dass es strafbar ist", hielt die Richterin fest. Der Hund in der Unterkunft sei "kein Wachhund" und Live-Überwachungskameras seien außerhalb des Gebäudes angebracht gewesen. Es habe sich bei den "Wünschen" des Landesrats sehr wohl um Weisungen gehandelt. Wissentliches Handeln oder ein Schädigungsvorsatz konnte bei beiden Angeklagten aber nicht festgestellt werden. Die 55-jährige Zweitangeklagte wurde außerdem von den Vorwürfen der Beweismittelfälschung und der Verleumdung freigesprochen.

Waldhäusl zum Urteil: Man weiß, dass man Recht gehabt hat"

Auf die Frage nach seinem persönlichen Empfinden zum Freispruch meinte Waldhäusl im Anschluss: "Man weiß, dass man Recht gehabt hat." Bei der Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen arbeite man seit Jänner 2019 mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. An seinem Kurs halte er fest: Sicherheit für Bewohner und Betreuer in Unterkünften sowie für die Bevölkerung "werden auch in Zukunft eine Rolle spielen".

Freispruch für FPÖ-Landesrat Waldhäusl in St. Pölten

Der Schöffensenat hatte laut Richterin Silvia Pöchacker rechtlich zu beurteilen, ob ein geeignetes Quartier im Sinne des Grundversorgungsgesetzes vorlag. Das Kindeswohl stehe dabei an erster Stelle. "Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Unterkunft nicht per se ungeeignet war", begründete Pöchacker das Urteil. Die Jugendlichen seien nicht eingesperrt gewesen. "Ein Bauzaun in Betonschuhen mit einer Reihe Stacheldraht darüber stellt per se keine die Persönlichkeit destabilisierende Maßnahme dar", meinte die Richterin. Nichtsdestotrotz sei der Stacheldraht "unnötig und entbehrlich" sowie "ein unüberlegter politischer Wunsch" gewesen.

Stacheldraht, Hund und Kamera in Flüchtlingszentrum in NÖ

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in das Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018. Oberstaatsanwalt Michael Schön sagte im Schlussvortrag, dass es um die Frage der Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft gehe. Das Quartier sollte laut dem Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den "Anschein eines Gefängnisses und eines Abschiebezentrums erwecken" und war ungeeignet. Durch angeordnete Maßnahmen wie Stacheldraht, Hund und Kamera seien Flüchtlinge einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen worden. Zumindest 14 Jugendliche sollen in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein.

Vorwürfe zur Verlegung minderjähriger Flüchtlinge

Auch wenn der Landesrat von "Wünschen" gesprochen habe, handle es sich um Weisungen, hielt der Staatsanwalt fest. In den Formulierungen sei kein Spielraum für Prüfungen gewesen. In der Anklage gehe es nicht um die hygienischen Zustände in der Unterkunft und auch nicht darum, ob Bewohner tatsächlich aus dem Quartier rauskonnten, stellte Schön klar. Das Kindeswohl sei der entscheidende Faktor.

Jugendliche seien dem Landesrat "ein Dorn im Auge" gewesen

Die betroffenen Jugendlichen seien dem Landesrat "ein Dorn im Auge" gewesen, der Freiheitliche habe deshalb eine "Sonderhandlung" angestrebt, sagte Schön: "Der Politiker Waldhäusl darf sich äußern, wie er möchte. Nicht aber der Landesrat Waldhäusl." Als Landesrat sei der Angeklagte oberstes Verwaltungsorgan und mache sich strafbar, wenn er derartige Maßnahmen anordne und nicht im Sinne der Grundversorgung handle. Dass Waldhäusl davon sprach, der Stacheldraht solle die Jugendlichen schützen, wies der Staatsanwalt als "Schutzbehauptung" zurück. Die weibliche Angeklagte habe ebenfalls wissentlich ihre Befugnisse missbraucht und Weisungen weitergegeben.

Prozess gegen Waldhäusl wegen Amtsmissbrauch in St. Pölten

Waldhäusls Verteidiger Manfred Ainedter ortete im Schlussplädoyer eine "unklare" Rechtslage in Bezug auf die Eignung eines Quartiers. Zum Staatsanwalt sagte er: "Ich widerspreche ganz entschieden. In Wirklichkeit war diese Unterkunft geeignet." Weiters erklärte der Rechtsanwalt: "Der Stacheldraht hat überhaupt keine Rolle gespielt", das hätten auch Zeugen angegeben. "Es gab keine Weisung vom Landesrat, sondern er hat einen politischen Wunsch geäußert", so Ainedter. Weder Juristen noch der Betreiber hätten Einwände gehabt. Letztlich gab es "aus optischen Gründen eine Reihe Stacheldraht auf einem beweglichen Bauzaun". Der Verteidiger beantragte einen Freispruch.

Landesbedienstete habe Flüchtlinge nicht bewusst schädigen wollen

Philipp Wolm, Rechtsanwalt der ehemaligen Landesbediensteten, betonte, man könne seiner Mandantin nicht unterstellen, sie habe Flüchtlinge "bewusst in ihrer Grundversorgung schädigen" wollen. Die 55-Jährige ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben. Der Rechtsanwalt wies die Vorwürfe zurück und ersuchte um einen Freispruch für seine Mandantin.

Schöffenverhandlung hörte zwei Securitys als Zeugen an

Zuvor wurden in der Schöffenverhandlung am Freitag zwei Zeugen, die damals als Securitys in der Unterkunft tätig waren, befragt. Demnach durften und hatten die Bewohner das Quartier verlassen. Ein in die Einrichtung verlegter Flüchtling meinte hingegen, es "war so wie ein Gefängnis", "es war schrecklich". "Ich dachte, sie würden mich abschieben. Ich hatte Todesangst", so der 21-jährige Afghane. Die Bewohner durften laut seiner Aussage nur in Begleitung von Securitys bis zur Tankstelle gehen.

Proteste gegen Waldhäusl vor dem Gerichtsgebäude in St. Pölten

Vor dem Gerichtsgebäude wurde wie an vorangegangenen Verhandlungsterminen gegen den Freiheitlichen protestiert. Auf Transparenten war u.a. zu lesen: "Waldhäusl muss weg!" und "Waldhäusl entlassen".

(APA/Red)

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