FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und einer ehemaligen Landesbediensteten wird in der Schöffenverhandlung Amtsmissbrauch bei der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die von Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 vorgeworfen. Waldhäusl und die 55-Jährige haben sich nicht schuldig bekannt.
Prozess gegen FPÖ-Landesrat Waldhäusl in NÖ geht ins Finale
Geplant sind am neunten Prozesstag am Landesgericht St. Pölten nach der Befragung eines weiteren betroffenen Flüchtlings die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung. Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sollen die Angeklagten zumindest 14 jugendliche Flüchtlinge durch die Verlegung in das Quartier Drasenhofen in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben. Der ehemaligen Landesbediensteten wird auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung vorgeworfen, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll.
(APA/Red)