Das gab Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Freitag bekannt. Die Antragsfrist läuft bis 30. April. Die Unterstützung für die vom Lockdown betroffenen Monate November und Dezember 2021 in der Höhe von 2.000 Euro bleibe weiterhin abrufbar.
"Zu beachten ist, dass bei den Antragsvoraussetzungen der Stichtag für Neu-Versicherte mit 1. November 2021 festgesetzt wurde", wurde in einer Aussendung betont. Bisher wurden über die Überbrückungsfinanzierung gut 140 Mio. Euro (Stand Ende 2021) des derzeit mit 175 Mio. Euro dotierten SVS-Fonds ausbezahlt.
Ab 17. Jänner auch Antragsphase für Künstler-Sozialversicherungsfonds
Ebenfalls am 17. Jänner und mit Fristende 30. Juni startet die nächste Antragsphase des Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF). In diesem Zeitraum können Künstlerinnen sowie Kulturvermittler einmalig eine Beihilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Aus dem mit 50 Mio. Euro gefüllten Topf, der als Auffangnetz für jene Kunstschaffende, die weder für die Überbrückungsfinanzierung der SVS noch den Härtefallfonds der WKO antragsberechtigt sind, konzipiert wurde, flossen bisher knapp 33 Mio. Euro (Stand 4. Jänner).
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(APA/Red)