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Freigesprochen: Kein Begrapschen im Auto

Die Richter waren nicht von der Richtigkeit der Aussage der 23-Jährigen überzeugt.
Die Richter waren nicht von der Richtigkeit der Aussage der 23-Jährigen überzeugt. ©Pixabay
Richter waren nicht von Richtigkeit der belastenden Aussagen der 23-jährigen Frau überzeugt. Sie gab an, 25-Jähriger habe ihr an Brust und Genitalbereich gegriffen.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Die Vorgeschichte erzählten der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer noch übereinstimmend: Der 25-jährige Mann und die 23-jährige Frau haben sich in der Nacht auf 15. Februar in einer Oberländer Diskothek kennengelernt. Auf der Tanzfläche haben sie geschmust. Danach fuhr er in seinem Auto mit ihr nach Bregenz. Warum sie in der Landeshauptstadt aus dem Pkw ausgestiegen ist, dazu gingen die Angaben hingegen auseinander.

Sie gab zu Protokoll, er habe in der Nacht in einer Seitenstraße angehalten. Dann habe er gegen ihren Willen eine Hand unter ihren BH geschoben und ihre Brust gedrückt. Sie habe ihm gesagt, er solle damit aufhören, und seine Hand weggezogen. Trotzdem habe er ihr auch noch in die Jeanshose gegriffen und sie unter ihrer Unterhose berührt. Wiederum habe sie seine Hand weggezogen. Daraufhin sei sie aus dem Auto geflüchtet.

Freispruch im Zweifel

 Sich auf die Schilderung der jungen Frau stützend, erhob die Staatsanwaltschaft Feldkirch Anklage wegen des mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bedrohten Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung. Davon wurde der unbescholtene Angeklagte gestern beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angaben widersprüchlich

Die Angaben des mutmaßlichen Opfers seien nicht derart glaubwürdig, dass der Schöffensenat von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei, sagte Richterin Sonja Nachbaur in ihrer Urteilsbegründung. Zu Recht habe Verteidiger Oliver Diez auf Widersprüche in den Aussagen der jungen Frau hingewiesen. So gab sie im Februar vor der Polizei an, der Beschuldigte habe sie im Auto unmittelbar vor den Übergriffen geküsst. Bei ihrer gerichtlichen Einvernahme vor dem Prozess erwähnte sie im Juli das Küssen nicht.

Keinen Körperkontakt gewollt

 Im Zweifel sei deshalb für den Angeklagten zu entscheiden gewesen, obwohl auch seine Aussagen teilweise nicht nachvollziehbar seien, merkte die Vorsitzende des Schöffensenats an. Der zur fraglichen Zeit im Unterland lebende 25-Jährige sagte, er habe die im Bezirk Feldkirch wohnende 23-Jährige nicht begrapscht und deshalb nachts am Stadtrand von Bregenz zum Aussteigen aufgefordert, weil ihm alles zu viel geworden sei.

Denn sie habe während der Autofahrt nach Bregenz dauernd seinen Oberschenkel gestreichelt. Er habe aber nach dem Schmusen in der Diskothek keinen weiteren Körperkontakt mit ihr gewollt, weil er noch Gefühle für seine Ex-Freundin gehabt habe.

(Red.)

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