Der Schuldspruch im Sinn der Anklage fiel mit 7:1 Stimmen deutlich aus. Darüber hinaus wurde der 40-jährige gebürtige Tscheche in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ausschlaggebend dafür war das Gutachten der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith, die dem Mann eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung bescheinigt hatte, die sie als eine geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades qualifizierte.
Obwohl der 40-Jährige laut Gutachten im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, sei laut Rossmanith zu befürchten, dass er infolge seiner Erkrankung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen könnte.
Frau vor U-Bahn gestoßen: Vorgangsweise erschwerend
Auf Basis dieser Einschätzung sei die Unterbringung im Maßnahmevollzug unabdingbar, stellte die vorsitzende Richterin Sonja Weis fest. Ohne entsprechende therapeutische Behandlung sei es “naheliegend”, dass der Angeklagte “wieder schwere Straftaten gegen Zufallsopfer setzen wird”.
Bei der Strafbemessung wertete das Gericht die “heimtückische Vorgangsweise” als besonderen Erschwerungsgrund. Das Opfer – eine 43 Jahre alte, aus China stammende Frau, die seit 25 Jahren in Wien lebt – habe “keine Chance gehabt, den Angriff abzuwehren”, sagte Richterin Sonja Weis. Es sei “unglaubliches Glück, dass sie mit dem Leben davon gekommen ist”.
Urteil nicht rechtskräftig
Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren erschienen dem Gericht 15 Jahre tat- und schuldangemessen.
Der 40-Jährige erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Bedenkzeit, Staatsanwältin Judith Ziska gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(APA)