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Frau mit Auto überfahren: Keine fahrlässige Tötung

©VMH/ Klaus Hartinger
Feldkirch, Nenzing - Ein 25-jähriger Schweizer ist am Dienstag vom Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Bilder vom Prozess
Archiv: Von Auto überrollt
Archiv: Lenker meldet sich nach Unfall
Gericht schließt Mord nicht aus
Archiv: Kein Mord, sondern Unfall

Der Mann hatte im März 2009 in Feldkirch mit seinem Auto eine 50-jährige Frau aus Nenzing überfahren und liegen gelassen. Zu einer Geldstrafe verurteilt wurde er aber wegen Imstichlassens eines Verletzten, berichteten Vorarlberger Medien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 24-Jährige aus dem Kanton St. Gallen besuchte an einem März-Wochenende des vergangenen Jahres gemeinsam mit einem Freund ein Nachtlokal in Feldkirch, wo sich auch die 50-Jährige mit Bekannten aufhielt. Zunächst entwickelte sich ein verbaler Streit, der aber handgreiflich wurde, als die beiden Schweizer gegen 4.30 Uhr die Gaststätte verließen.

In weiterer Folge wollten die beiden Männer in ihrem Wagen flüchten, als sie aber rasant rückwärts aus der Parklücke fuhren, wurde die 50-Jährige von der offenen Beifahrertüre getroffen. Sie fiel zu Boden und wurde von den Schweizern überfahren. Zwar wurde die Frau schwer verletzt ins LKH Feldkirch gebracht, dort verstarb sie jedoch in den frühen Morgenstunden. Die zwei Männer meldeten sich nach Medienaufrufen bei der Polizei.

Wie Rechtsanwalt Martin Mennel gegenüber ORF Radio Vorarlberg erklärte, habe das Gericht im Verhalten des 24-jährigen Lenkers keine Fahrlässigkeit erkannt. Einem Gutachten zufolge habe der Schweizer die Frau beim Wegfahren nicht sehen können, sagte Mennel. Thomas Lins, der Anwalt der Familie, war hingegen der Meinung, der Angeklagte hätte das Opfer sehen müssen.

Straffrei ging der Schweizer aber dennoch nicht aus. Zumindest beim Überrollen der 50-Jährigen hätte er etwas bemerken müssen, hielt das Gericht dem 24-Jährigen vor. Er wurde deswegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Nachdem sich der Angeklagte Bedenkzeit erbat und die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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