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Frau an Rastplatz vergessen: Sohn bemerkt es erst 45 Minuten später

Bei einer Pause an einem Autobahnparkplatz verließ die Frau das Fahrzeug, ihr Ehemann setzte die Fahrt jedoch fort, ohne ihr Fehlen zu bemerken.
Bei einer Pause an einem Autobahnparkplatz verließ die Frau das Fahrzeug, ihr Ehemann setzte die Fahrt jedoch fort, ohne ihr Fehlen zu bemerken. ©APA/picturedesk.com/Symbolbild
Auf einer Autobahnfahrt durch Bayern hat ein 39-jähriger Mann seine Ehefrau bei einem Zwischenstopp an einem Parkplatz versehentlich zurückgelassen. Der Irrtum fiel erst 45 Minuten später auf, als der gemeinsame Sohn an einer Raststätte in Hessen bemerkte, dass die Mutter fehlte.

Wie die Polizei mitteilte, war die Familie am Sonntag unterwegs, als der Fahrer für eine Toilettenpause auf einem Parkplatz hielt. Der Mann weckte seine schlafende Ehefrau (37) und den elfjährigen Sohn und fragte, ob sie ebenfalls aussteigen wollten.

Beide verneinten zunächst. Die Frau entschloss sich jedoch kurz darauf anders und verließ das Fahrzeug – offenbar unbemerkt von ihrem Mann, der die Fahrt kurz darauf fortsetzte.

Mutter fehlt – Sohn meldet es beim Tanken

Etwa 45 Minuten später hielt der Mann an einer Raststätte in Bad Camberg (Hessen), um zu tanken. Dort wachte der Sohn auf und teilte seinem Vater mit, dass die Mutter zuvor ausgestiegen sei. Nachdem eine Suche auf dem Rastplatz erfolglos geblieben war, verständigte der Mann die Polizei.

Ehefrau meldet sich aus Reisebus

Die zurückgelassene Frau hatte auf dem Parkplatz einen Busfahrer angesprochen, der sie in seinem Reisebus mitnahm und sein Telefon zur Verfügung stellte. Über eine Funkstreife der Autobahnpolizei Wiesbaden konnte schließlich telefonischer Kontakt hergestellt werden. Die Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Bereich von Hanau, rund 70 Kilometer entfernt.

Wiedervereint – aber mit Ansage

Mit Unterstützung der Polizei und des Busfahrers konnte die Familie wieder zusammengeführt werden. Vor der Weiterfahrt kam es laut Polizei zu einer "kleinen Ansprache" der Ehefrau an den Ehemann. Die Schuldfrage, so die Behörde abschließend, werde wohl nie geklärt werden.

(VOL.AT)

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