Die Wirtschaftsuniversität Wien hatte den außerordentlichen Professor Anfang Februar suspendiert, Straf- und Diszplinaranzeige eingebracht.
Verfahren wegen Verdacht auf Leugnung
Die Staatsanwaltschaft allerdings betrachtete den Verdacht auf Bruch des Paragraf 3 der Verbotsgesetze, Leugnung von Nazi-Verbrechen, als nicht erfällt. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, in dem da geschrieben steht: “bei (allenfalls auch nur vorgetäuschter) persönlicher Unsicherheit hinsichtlich der Existenz von Gaskammern weder ein direktes noch ein indirektes Abstreiten bzw. Verneinen, wie es für die Verwirklichung des in Rede stehenden Tatbestandes durch ‘Leugnen’ erforderlich ist, vor”.
Nicht los ist Franz Hörmann allerdings die Disziplinarkommission im Wissenschaftsministerium – dieses Verfahren wurde wegen des Strafverfahrens nur unterbrochen, nicht aufgehoben. (APA/Red)