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Fragen und Antworten zur Steiermark-Wahl 2019

Am 24. November wird in der Steiermark gewählt.
Am 24. November wird in der Steiermark gewählt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am 24. November finden die Landtagswahlen in der Steiermark statt. Es stellen sich viele Fragen: Wer darf wählen? Muss man wählen? Wie finde ich mein Wahllokal? Antworten auf diese und auf viele weiteren Fragen gibt es hier.

Bevor am 24. November in der Steiermark gewählt wird, müssen einige Fragen geklärt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.

VOR DER WAHL

Wer darf wählen?

Alle Steirer mit Hauptwohnsitz im Lande, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden - ausgenommen rechtskräftig zu längeren Freiheitsstrafen Verurteilte. Ihnen kann vom Richter das Stimmrecht entzogen werden.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

In der amtlichen Wahlinformation, die jeder Wahlberechtigte spätestens am 13. November zugestellt bekommt - und, sobald die Wahlzeiten festgelegt sind, auf der Homepage http://www.verwaltung.steiermark.at/. Die letzten Wahllokale schließen traditionell um 16.00 Uhr.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall - aber nur mit einer Wahlkarte. Mit einer solchen können Sie die Stimme per Post abgeben, aber auch am Wahlsonntag in "fremden" Wahllokalen in der ganzen Steiermark. Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.

Wann kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer - ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag (dann aber nicht mehr mit Briefwahl!). Keine Wahlkarte anfordern dürfen Sie, wenn Sie den vorgezogenen Wahltag am 15. November nützen wollen, wo mindestens ein Wahllokal je Gemeinde von 17.00 bis 19.00 Uhr offen hat.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at oder https://www.oesterreich.gv.at/landingpages/wahlkarte.html (mit Handy-Signatur), aber auch persönlich im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis Mittwoch, 20. November, 12.00 Uhr (schriftlich) oder bis Freitag, 22. November, 12.00 Uhr (persönlich) - wobei zu bedenken ist, dass es dann für die Briefwahl schon zu spät ist.

IM WAHLLOKAL

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie nicht "der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt" sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der "Chef" im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z. B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede kandidierende Partei zwei beobachtende Wahlzeugen nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z. B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Nur körper- und sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich - auch im Wahllokal - von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?

Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z. B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat "für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung" zu sorgen.

AUF DEM STIMMZETTEL

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja - aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Eine an einen Kandidaten im Wahlkreis.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Die Person, der sie die Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Sonst ist die Vorzugsstimme ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Im Wahllokal hängen die Parteilisten mit den infrage kommenden Kandidaten. Auch den Wahlkarten sind die Listen beigelegt.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.

WÄHLEN AUßERHALB

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, aber nur in der Steiermark - und mit Wahlkarte. In jeder Gemeinde ist am 24. November mindestens ein Wahllokal für Karten-Wähler eingerichtet.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Wie kann ich dann wählen?

Im Weg der Briefwahl, also mit Wahlkarte. Die wird rund zwei Wochen vor der Wahl von den Gemeinden versendet. Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am Wahlsonntag, 16.00 Uhr, bei der Bezirkshauptmannschaft liegt - also de facto am Freitag, wenn man den Postweg wählt. Sie müssen ihre Briefwahlstimme aber nicht per Post (portofrei) schicken, sondern können sie auch durch Boten oder persönlich zur BH bringen (lassen).

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich habe meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen. Sie müssen aber die "alte" Wahlkarte abgeben.

NACH DER WAHL

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen (aller Voraussicht nach) um 16.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bereits ausgezählte Ergebnisse veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen "Ergebnis", "Trend" und "Hochrechnung"?

Das Ergebnis ist die - ausgezählte - Zahl der Stimmen (und damit auch der Stimmenanteil in Prozent) in der Gemeinde bzw. landesweit. Zählt man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke) zusammen, kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den "Trend" ablesen. Der lässt aber - vor allem wenn noch nicht viele Gemeinden ausgezählt sind - kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z. B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das - das Gesamtergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Zuerst werden die Mandate - nach dem Wahlergebnis - auf die Parteien verteilt. Dann werden sie innerhalb der Partei den einzelnen Kandidaten zugeteilt. Hier kommen die Vorzugsstimmen ins Spiel: Wer genug davon bekommen hat, kommt als Erster zum Zug.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Erst am Montag nach der Wahl. Denn da werden erst die Briefwahlstimmen und die in fremden Wahlkreisen abgegebenen Wahlkarten ausgezählt. Amtlich wird das Endergebnis mit der Sitzung der Wahlbehörde am Mittwoch, 27. November.

Welche Hürde müssen Parteien nehmen, um in den Landtag zu kommen?

In der Steiermark gibt es keine Prozenthürde - nötig ist ein Grundmandat in einem Wahlkreis.

>>> Weitere Informationen zur Landtagswahl in der Steiermark gibt es hier.

(APA/Red)

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