Was die Rauchpausen betrifft, zeigen sich die Unternehmen flexibel. Der rauchenden Belegschaft werden neben den unbezahlten auch bezahlte Rauchpausen zugestanden. Außerdem bieten manche Firmen jenen Mitarbeitern, die vom Nikotin loskommen wollen, Unterstützung an.
Raucher vor der Tür
Wer mindestens sechs Stunden täglich arbeitet, dem stehen laut Arbeitszeitgesetz grundsätzlich 30 Minuten Pause zu. Diese Zeit muss der Arbeitgeber nicht bezahlen, sehr wohl jedoch gewähren. Kein Anrecht besteht hingegen auf eine Rauchpause. Die wird in den meisten Fällen aber toleriert. Bei Zumtobel beispielsweise müssen Raucher vor die Tür, wenn es sie nach einer Zigarette gelüstet. Separate Raucherräume stehen nicht zur Verfügung.
Stattdessen darf quasi im Stundenlohn gequalmt werden. Wir verlassen uns da auf den gesunden Menschenverstand unserer Mitarbeiter, betont Natalie Kuba. Und der rechtfertigt offenbar das Vertrauen. Beim Tochterunternehmen Tridonic gibt es zumindest in der Verwaltung und in der Produktion jeweils einen Raucherraum. Gemeinsam ist beiden Unternehmen, dass ein allgemeines Programm zur betrieblichen Gesundheitsförderung implementiert werden soll.
Kein Ausstempeln nötig
Auch das Landhaus in Bregenz verfügt über keine Raucherzimmer. Füreine Zigarettenlänge müssen Raucher mit dem Treppenhaus vorlieb nehmen. Ein Ausstempeln ist dazu nicht nötig, sagt Hans-Georg Kissenbert von der Personalabteilung. Auch hier waltet der Vertrauensgrundsatz. Die Vorgesetzten müssen allerdings schon dazuschauen, dass die Regelung nicht ausgenützt wird, ergänzt Kissenbert.
Nicht bezahlt wird indes die Kaffeepause im Restaurant. Dafür hat man sich abzumelden. Die Landeskrankenhäuser verlangen ebenfalls kein Ausstempeln für die Rauchpause. Banaler Grund: Es fehlt eine elektronische Zeiterfassung. Die Rauchbereiche sind in den letzten Jahren ohnehin zunehmend eingeschränkt worden, erklärt Mag. Martina Pointner von der Krankenhausbetriebsgesellschaft. Und: Wir wollen unsere Mitarbeiter vielmehr dahingehend unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören, so Pointner.
Eigenverantwortung
Diese Strategie verfolgt auch die Gebietskrankenkasse. In öffentlichen Räumen und dort, wo Nichtraucher arbeiten, greift das gesetzliche Rauchverbot. Möglichkeiten zum Rauchen bieten nur ein abgetrennter Bereich in der Kantine sowie die Sozialräume der Servicestellen. Den rauchenden Mitarbeitern wird am Vormittag und Nachmittag je eine Rauchpause zugestanden. Nehmen sie mehr Pausen in Anspruch, heißt es für diese Zeit ausbuchen.
Bei der Firma Blum in Höchst finden sich Raucherplätze nur draußen. Neben der fix definierten unbezahlten Pause werden bis zu zwei Rauchpausen während der bezahlten Arbeitszeit akzeptiert. Auch Blum setzt mit dieser Regelung auf die Eigenverantwortung.
Kein Interesse mehr
Die eingeschränkte Rauchfreiheit hat vielen offenbar überhaupt die Lust am blauen Dunst vernebelt. Zu dieser Einschätzung gelangt Dr. Christine Klien vom Arbeitsmedizinischen Zentrum. Bei Rauchpausen im Freien werde weniger geraucht. Gänzlich versiegt scheint das Interesse an Raucherentwöhnungsprogrammen. In den letzten Jahren drei Jahren haben wir diesbezüglich sehr viel gemacht, heuer noch gar nichts, wundert sich die Arbeitsmedizinerin die das größte Raucherproblem aber ohnehin nicht mehr in den Betrieben, sondern bei den Jugendlichen ortet.