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Formular für Online-Registrierungspflicht leichter abrufbar

Das Formular ist nun unter einer eigenen Adresse zu finden.
Das Formular ist nun unter einer eigenen Adresse zu finden. ©pixabay.com (Sujet)
Für die Online-Registrierungspflicht bei einer Einreise nach Österreich sind die Formulare nun unter einer eigenen Adresse abrufbar.

Vier Wochen nach der Einführung der Online-Registrierungspflicht für Einreisen nach Österreich sind die entsprechenden Formulare über eine eigene Adresse (Domain) im Internet abrufbar. Sie können nunmehr über die Eingabe von entry.ptc.gv.at in die Adresszeile eines Internetbrowsers erreicht werden.

Ausnahmen der Registrierungspflicht verworfen

Die "Pre-Travel-Clearance" (PTC) muss im Voraus ausgefüllt und abgeschickt werden. Die ursprünglichen Ausnahmen von der Registrierungspflicht sind praktisch vollständig weggefallen, seit Mittwoch müssen sich auch Pendler registrieren und wöchentlich einen negativen Coronatest vorlegen.

Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise, danach werden sie nach Zusicherungen der Regierung unwiderruflich gelöscht. Bei der Registrierung sind anzugeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Email-Adresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen zehn Tage.

(APA/Red)

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