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Förderbetrug bei Wiener Kindergarten-Betreiber: Prozessstart

Prozess um Förderbetrug bei Wiener Kindergarten-Betreiber.
Prozess um Förderbetrug bei Wiener Kindergarten-Betreiber. ©pixabay.com (Symbolbild)
Fünf Jahre nach einem ersten Prozess soll Abdullah P., der mutmaßliche Chef eines angeblich auf Förderbetrug ausgerichteten kriminellen Wiener Kindergarten-Netzwerks, am 9. September auf der Anklagebank Platz nehmen.

Nicht weniger als 57 Seiten umfasst die Anklageschrift, die unzählige Fakten aufzählt.

Im November 2016 waren der nunmehr 37-Jährige und eine Komplizin vom Vorwurf von Mietbetrügereien zur Gänze freigesprochen worden. Die Beweise hätten "nicht ausgereicht". Übrig blieb eine Urkundenfälschung. Abdullah P. und seine Mitarbeiterin (50) hatten einen Fördervertrag weitergeleitet, den das Gericht als gefälscht betrachtete. Abdullah P. wurde zu drei Monaten bedingt, seine Angestellte zu vier Monaten bedingt verurteilt.

Prozess um angeblichen Förderbetrug

Nun sind die Vorwürfe gegen die beiden sowie zwei weitere Männer (36 und 38) weit umfangreicher: Abdullah P. soll nach der Gründung eines islamischen Bildungszentrums in der Romanogasse in der Brigittenau mittels zahlreicher Vereine, die als Betreiber von Kindergärten bzw. Bildungseinrichtungen ausgewiesen waren, zahllose Betrügereien begangen haben soll.

Neuerlich geht es um Mietzahlungen über hunderttausende Euro, die nicht nachzuvollziehen seien. Abdullah P. soll Strohmänner an die Spitze seiner zahlreichen Vereine gesetzt haben, aber selbst weiter der faktische Leiter gewesen sein. Für diverse Förderungen notwendige Gemeinnützigkeitsbestätigungen wurden demnach großteils gefälscht, ebenso Rechnungen für sogenannte Anstoßfinanzierungen. Der Stadt Wien wurden für die laufenden Subventionen Fake-Kinder verrechnet.

Laut Anklage erhielt der Verein KIBIZ (Kinder Bildungs-und Integrationszentrum) für den Betrieb der Kindergruppen von September 2013 bis April 2015 von der MA10 insgesamt 1,8 Millionen Euro an laufenden Förderungen. Zudem sollen Zahlungen und Darlehen ohne entsprechende Ansprüche zwischen den Vereinen untereinander und dem Dachverein sowie vice versa erfolgt sein, auch nachdem diese erkennbar zahlungsunfähig waren.

Hauptangeklagter weist Vorwürfe zurück

Der Hauptangeklagte, er ist österreichischer Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, weist die Vorwürfe zurück. Hätte er so viel Geld wie vorgeworfen lukriert, wäre er jetzt im Ausland. Er habe weder mit der Buchhaltung noch mit der finanziellen Gebarung der Vereine zu tun gehabt. Der 37-Jährige gibt lediglich zu, dass es sein kann, dass er in Einzelfällen Unterschriften gefälscht habe, "um das Tagesgeschäft schneller abzuwickeln". Ähnlich die Verantwortung der 50-Jährigen, die die Vorwürfe bestreitet.

Der Drittangeklagte konnte im Ermittlungsverfahren nicht formell als Beschuldigter einvernommen werden, da er sich in die Türkei abgesetzt hat. Der 36-Jährige will jedoch, so ein von ihm verfasstes Mail, in finanziellen Dingen lediglich auf Weisung von Abdullah P. gehandelt haben. Auch der 38-Jährige bestritt über eine via seinen Verteidiger eingebrachte Stellungnahme eine Involvierung in Straftaten.

(APA/Red)

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