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Fünffachmord - Angeklagter: Bin "zu feig zum Selbstmord"

"Es tut mir leid, dass ich noch Ihre Zeit in Anspruch nehmen muss. Aber was der Staatsanwalt sagt, kann ich nicht so stehen lassen", richtete noch Reinhard St. ein Schlusswort an die Geschworenen.

Er habe “nie gesagt, nicht zu feig zum Selbstmord zu sein”, betonte er. Und weiter: “Ich bin zu feig! Ich bin immer noch zu feig dazu!”

Er nahm vor allem am psychiatrischen Gutachten Anstoß, demzufolge er “ein gerichtlich beeideter Narziss” und “eitel” sei: “Unsympathischer kann ich nicht mehr werden. Also verzeihen Sie, dass ich noch spreche.”

Im Gutachten wären “703 Schlampigkeitsfehler” zu lesen, “die jeder beim ersten Mal Durchlesen sofort korrigiert”, höhnte der Angeklagte. Unter Verweis auf Lehre und Judikatur versuchte er zu belegen, dass die Frage nach einer möglichen Zurechnungsunfähigkeit in seinem Fall nicht hinreichend geprüft worden sei.

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