Der Mann hatte sich im Internet an seine Opfer herangemacht, indem er sie auf einer bei Jugendlichen beliebten Plattform anchattete. Dabei hielt er gezielt nach minderjährigen Burschen Ausschau, die sich in ihrem Profil als bisexuell deklarierten.
Ermittler forschten den Verurteilten auf Online-Plattform aus
“Er hat genau die herausgegriffen, die in einem Alter waren, wo sie mit niemandem über ihre sexuelle Orientierung sprechen konnten, weil die Eltern nichts wussten und sie in der Schule deswegen gehänselt worden wären. Die waren froh, jemanden zu finden, mit dem sie dann reden haben können. Das hat er ausgenützt”, erläuterte jener Polizist im Zeugenstand, der dem 46-Jährigen schließlich das Handwerk legen konnte, indem er sich als verdeckter Ermittler auf jener Plattform betätigt hatte. Der Polizist nannte sich dort Jan und gab sich als 13-Jähriger aus, worauf er vom angesprochen und alsbald in ein sexuell angehauchtes Gespräch verwickelt wurde. Als nach weiteren Gesprächen die Verdachtslage dicht genug schien, wurde bei dem Verurteilten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der umfangreiches kinderpornografisches Material sichergestellt werden konnte.
Der Verurteilte hatte lange Kontakt zu seinen beiden Opfern
In weiterer Folge stieß man auf zwei Burschen, denen der 46-Jährige in monatelangen Chats das Gefühl gegeben hatte, ihr erwachsener, verständnisvoller Freund zu sein, ehe er sie laut Anklage mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen zwang. Der Verurteilte bestritt vor Gericht die Missbrauchsvorwürfe. Mit dem einen Buben habe er nur “ein bissl gekuschelt und ihn an den Haaren gestreichelt. Aber das hat ihm nicht getaugt, da hab ich’s lassen.” Mit dem anderen habe er einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt, nachdem man im Internet Nackfotos ausgetauscht und ein Treffen vereinbart hatte: “Wir haben uns schon vorher ausgemacht, dass wir Sex haben wollten. Wir haben gekuschelt. Dann hab ich gefragt, ob er weitermachen will. Er hat Ja gesagt.”
Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig
Der Schuldspruch wegen zweifacher Vergewaltigung sowie Sammelns und Weiterverbreitens kinderpornografischer Darstellungen ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.