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Fünf Jahre für Muttermörderin

Rechtsanwalt Ernst Schillhammer und das angeklagte Mädchen
Rechtsanwalt Ernst Schillhammer und das angeklagte Mädchen ©APA/GEORG HOCHMUTH
5. Bezirk, 1050 Wien Margareten -  Das erst 15-jährige Mädchen, das am 13. April 2010 ihre Mutter in Wien-Margareten erstochen hat, wurde am Mittwoch zu 5 Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Das Mädchen ist am Mittwoch im Straflandesgericht einstimmig wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Das Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) verhängte bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Ernst Schillhammer verzichtete auf Rechtsmittel, Staatsanwalt Christian Mayer gab vorerst keine Erklärung ab.

Das Mädchen wird nun vom Landesgerichtlichen Gefangenenhaus “möglichst rasch” ins Frauengefängnis Schwarzau verlegt, wie die Richterin ankündigte. Die 15-Jährige machte bei der Urteilsverkündung einen äußerlich gefassten Eindruck. Nach der Verhandlung trat ihr Vater zu ihr, streichelte ihr den Rücken und flüsterte ihr ein paar Sätze ins Ohr. Er werde sich “weiter um sie kümmern”, hatte der 44-jährige Witwer in seiner Zeugeneinvernahme angekündigt. Schon bisher hat er seine Tochter regelmäßig im Gefängnis besucht. 

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