FMA straft RBI wegen Verstößen gegen Geldwäsche-Regeln

Das teilte die FMA am Freitag auf ihrer Website mit. Konkret gehe es um Versäumnisse bei Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprüfungen von RBI bei zwei Korrespondenzbanken, heißt es in der Mitteilung. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Man sei bereits im Jänner 2023 von der FMA darüber informiert worden, dass ein Verwaltungsverfahren wegen der möglichen Nichteinhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben zum "Know-Your-Customer-Prinzip" eingeleitet worden sei, erklärte die RBI in einer Stellungnahme. Das Verfahren sei das Ergebnis einer Vor-Ort-Prüfung der FMA im ersten Quartal 2019.
Nach Ansicht der FMA hatte sich die RBI nicht hinreichend davon überzeugt, dass zwei Korrespondenzbanken - laut Reuters-Bericht geht es um Kuba und Bahrain - über angemessene Sorgfaltsmaßnahmen in Bezug auf Kunden des eigenen Korrespondenzbankgeschäfts verfügen. Damit ist die RBI nach Ansicht der Behörde ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht vollständig nachgekommen.
Die FMA habe nicht festgestellt, dass Geldwäsche oder eine andere Straftat stattgefunden habe oder dass es einen Verdacht auf eine kriminelle Handlung gebe, betonte die RBI.
Die RBI hält die Vorwürfe für unbegründet und will das Straferkenntnis vollinhaltlich anfechten.
(APA)