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Flutopfer-Solidaritätsgesetz

Das von der deutschen Bundesregierung am Montag beschlossene Flutopfersolidaritäts-Gesetz soll für die Betroffenen in den Hochwassergebieten schnelle Hilfe bringen.

Auf der Grundlage des Flutopfersolidaritäts-Gesetzes werden Bund und Länder einen gemeinsamen Fonds „Aufbauhilfe“ mit einem Ausgabevolumen von 7,1 Milliarden Euro einrichten. Zur Finanzierung wird die zweite Stufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 verschoben. Die Steuermehreinnahmen, die sich für Bund und Länder einschließlich ihrer Gemeinden ergeben, werden dem Fonds „Aufbauhilfe“ zugeführt.

Um soziale Härten für alleinerziehende Steuerpflichtige zu vermeiden, wird für diese die vorgesehene weitere Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages für 2003 ausgesetzt. Die Körperschaftsteuer wird befristet für das Jahr 2003 um 1,5 Prozent von 25 auf 26,5 Prozent erhöht.

Der Bund hat einen Beitrag von 3,5 Milliarden Euro, die Länder und Kommunen einen Beitrag von 3,6 Milliarden Euro an den Fonds „Aufbauhilfe“ abzuführen. Die Mittel werden den betroffenen Länder nach einem noch im Einzelnen festzulegenden Verteilungsschlüssel zugewiesen, der das unterschiedliche Ausmaß der Schäden berücksichtigt.

Aus dem Bundesanteil leistet der Fonds im Rahmen bestehender und neuer Bundesprogramme zu gleichen Teilen Hilfen zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes, der Infrastruktur der Länder und Kommunen sowie für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen in den Katastrophengebieten.

Die Mittel für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes – in der Hauptsache die Bundesfernstraßen, Schienen- und Wasserwege – werden über den Gesetzentwurf hinaus durch Umschichtungen im Verkehrsbudget des Bundes von bis zu eine Milliarde Euro zu Gunsten der betroffenen Länder faktisch verdoppelt.

Auch das Volumen für die geschädigten Privathaushalte und für die geschädigte Infrastruktur der Länder verdoppelt sich, weil die Mitfinanzierung von Ländern und Kommunen vorgesehen ist.

Die Leistungen des Fonds „Aufbauhilfe“ beginnen ab dem 1. Jänner 2003. Im Wege des dafür vorgesehenen Verfahrens können bereits 2002 planungsrelevante Zusagen erteilt sowie erste Auszahlungen vorgenommen werden.

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