Flugzeug vermisst: Passkontrollen bei Flügen aus Österreich

Die internationale Polizeibehörde Interpol kritisierte die Kontrollen am Flughafen Kuala Lumpur, von wo die Maschine gestartet war. An den österreichischen Airports gibt es jedenfalls klare Regeln für Passkontrollen.
Passagiere in Österreich werden kontrolliert
Alle Passagiere von Flügen aus Österreich in Länder, die nicht dem Schengener Abkommen beigetreten sind, müssen sich vor der Abreise einer Passkontrolle unterziehen. Das erläuterte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck am Montag gegenüber der APA. Die Pässe werden dabei optisch kontrolliert. Das Lichtbild wird mit dem Aussehen des jeweiligen Reisenden verglichen und außerdem wird das Dokument auf eine etwaige Fälschung hin überprüft.
Passkontrollen bei Nicht-EU-Bürgern
Bei der Einreise von Nicht-EU-Bürgern auf österreichischen Flughäfen gebe es neben der optischen Passkontrolle auch einen automatisierten Fahndungsabgleich des Reisedokuments im Computer. Bei der Ausreise von sogenannten Drittstaatsangehörigen aus Österreich ist dies laut Innenministerium nicht vorgeschrieben, die betreffenden Pässe würden an den heimischen Flughäfen aber dennoch prinzipiell auch mit dem Fahndungssystem abgeglichen.
Gestohlen gemeldete Pässe werden registriert
Jeder als gestohlen gemeldete Reisepass wird im sogenannten Schengen-Informationssystem registriert. Dieses ist außerdem an die Interpol-Datenbank angebunden. Laut Grundböck sind derzeit von Österreich aus rund 157.000 als gestohlen oder vermisst gemeldete Reisepässe in den Computer eingegeben. In dieser Zahl seien sowohl Ausweise von Österreichern als auch hierzulande angezeigte Verluste von ausländischen Pässen enthalten. Auch jener in Thailand gestohlene Pass eines Salzburgers, mit dem ein Passagier in Kuala Lumpur an Bord des nun vermissten Flugzeugs gegangen sein dürfte, fand sich demnach im System. International seien zur Zeit insgesamt rund 40 Millionen abhandengekommene Dokumente (Pässe, Führerscheine usw.) im Fahndungscomputer registriert, so Grundböck.
Der Zugriff auf den Fahndungscomputer ist nur den zuständigen Behörden gestattet, die in Österreich dem Innenministerium unterstellt sind. Das Flughafen- und Airlinepersonal kann sich allerdings bei Verdachtsmomenten an die Polizei wenden. Innerhalb des Schengenraums gibt es keine generellen Grenz- und Ausreisekontrollen, so auch auf Flügen zwischen Schengen-Staaten. Allerdings wird auf Flughäfen weiterhin stichprobenartig überprüft. (APA)