Die Bewilligung kann während einer Frist von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen angefochten werden, wie das BAZL am Dienstag mitteilte. Die Pläne, Unterlagen und der Bericht über die Umweltverträglichkeit liegen bis zum 12. Februar öffentlich auf.Der neue Hangar soll zwischen zwei bestehenden Hangars gebaut werden. Der Rollweg wird auf einer Länge von 90 Metern von 7 auf 10,5 Meter verbreitert. Zudem ist ein neuer Vorplatz geplant. Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten sollen im Hangar nicht durchgeführt werden.
Auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein bestehe ein Bedarf an gedeckten Abstellplätzen für Flugzeuge, begründete das BAZL die Plangenehmigung. Mit dem neuen Hangar C6 entstehe eine solche zusätzliche Abstellfläche.
Den Hangar hatte das BAZL im Jahr 2010 bereits einmal bewilligt, zusammen mit einem Umbau und einer Erweiterung des Fliegermuseums. Es kam zu Einsprachen. 2012 hob das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung auf und verlangte die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP).
Ende 2013 reichte die Airport Altenrhein AG erneut ein Gesuch für den Hangar ein. In einem Masterplan wurden mögliche Bauprojekte auf dem Flugplatz aufgezeigt. Auf Basis dieses Masterplans legte die Antragstellerin den Umweltverträglichkeitsbericht vor, den das Bundesverwaltungsgericht verlangt hatte.
Elf Einsprüche blieben erfolglos
Gegen das Gesuch gingen beim BAZL elf Einsprachen ein. Neben der Politischen Gemeinde Thal und der Ortsgemeinde Altenrhein fochten der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), der WWF, das Land Vorarlberg, die Gemeinden Höchst und Gaissau, der Verein “Höchste Zeit” und mehrere Privatpersonen den Bau des Hangars an.
Die Einsprachen betreffend Lärmschutz, Natur- und Umweltschutz, Luftreinhaltung, Sicherheit, Landschafts- und Ortsbildschutz wurden vom BAZL zum Teil abgewiesen, zum Teil in Form von Auflagen in die Plangenehmigung aufgenommen. Der Umbau und die Erweiterung des Fliegermuseums werden in einem separaten Verfahren geprüft. (APA/sda)