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Flächenwidmungsplan wird aktualisiert

Bürgermeister Rainer Siegele bei der Vorstellung und Erläuterung der drei Bauzonen und deren Nutzung.
Bürgermeister Rainer Siegele bei der Vorstellung und Erläuterung der drei Bauzonen und deren Nutzung. ©Arthur Hellrigl

Mäder. Der bestehende Flächenwidmungsplan der Gemeinde muss alle 5 Jahre auf seine Aktualität überprüft werden. Aus diesem Grunde veranstaltete die Gemeinde für die Bevölkerung in zwei Planungsrunden die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen in Bezug des Flächenwidmungsplanes vorzubringen.

Die Ergebnisse dieser Workshops wurden in den nun vorliegenden Plan eingearbeitet. Dabei wurde hauptsächlich zusätzlichen Flächen für künftige Sozialeinrichtungen der Vorrang gegeben.

Bauliche Nutzung
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes erfolgte gemäß dem Raumplanungsgesetz auch die Neufestlegung der baulichen Nutzung der verschiedenen Ortsteile. Dabei wurde das Gemeindegebiet, wie Bürgermeister Rainer Siegele dazu erläuterte, in drei Zonen gegliedert.
So dürfen in der Zone I – Lockeres Wohngebiet – 2 ½ Geschosse errichtet werden. Diese Zone wurde auf Kosten der Zone II (3 Geschosse) – dichtes Wohn- oder Mischgebiet – deutlich ausgedehnt.
Das Kerngebiet der Zone III ( 3 ½ Geschosse) umfasst einen Streifen entlang der Neuen Landstraße vom Gasthof ,,Adler” bis zur Kirche.

In diesem Zusammenhang wurden die maximale Gebäudelänge mit 25 Meter sowie die Mindestanzahl der Stellplätze für Personenkraftwagen und deren Anordnung und Ausstattung festgelegt.
Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen müssen bis zu einer Höhe von 60 cm mindestens 30 cm von der Grundgrenze und ab einer Höhe von über 60 cm mindestens 50 cm von der Grundgrenze zurückgesetzt werden.

Einstimmig genehmigte die Gemeindevertretung die Änderungen im Flächenwidmungsplan und die Neuerungen bei der baulichen Nutzung von Bauflächen.

(Ein Bericht von Arthur Hellrigl.)

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