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Fixkostenzuschuss 2: Bis zu 3 Mio. Euro je Firma

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte sich ursprünglich 5 Mio. Euro gewünscht.
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte sich ursprünglich 5 Mio. Euro gewünscht. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Je Firma kann der Fixkostenzuschuss 2 bis zu 3 Millionen Euro ausmachen. Am Freitag wurde das von der EU-Kommission mitgeteilt.

Der Fixkostenzuschuss 2 kann bis zu 3 Mio. Euro je Firma ausmachen. Das teilte die EU-Kommission am Freitagnachmittag mit. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte sich ursprünglich 5 Mio. Euro gewünscht, es kam zu einem heftigen Tauziehen mit der EU-Behörde. Zuletzt sollte der Fixkostenzuschuss 2 bei 800.000 Euro gedeckelt sein, bis es zu einer Einigung kommt, die nun erzielt ist.

Ab Montag weiter FKZ 2 mit 800.000 Euro beantragbar

Die EU-Kommission hat am Freitag zwar eine erweiterte Form des Fixkostenzuschusses 2 grundsätzlich ermöglicht, mit der Firmen in der Coronakrise mit bis zu 3 Mio. Euro geholfen werden kann. Ab Montag beantragbar wird vorerst aber weiter jene Version mit 800.000 Euro sein, hieß es aus dem Finanzministerium. Dort wird an den Details zum 3-Millionen-Fixkostenzuschuss weitergearbeitet.

"Das Programm 'Fixkostenzuschuss Phase 2' ermöglicht es Österreich, Unternehmen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu unterstützen", so EU-Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager in der Mitteilung der EU-Kommission. "Wir arbeiten weiterhin eng zusammen mit den Mitgliedstaaten, um praktikable Lösungen zu finden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus gemäß der EU-Vorschriften zu mildern."

Ab Montag kann in Österreich auch der Lockdown-Umsatzersatz für den Handel und weitere Branchen beantragt werden.

Fixkostenzuschuss 2 mit bis zu 3 Mio. Euro

Damit Firmen auf den Fixkostenzuschuss 2 mit 3 Mio. Euro zugriff erhalten können, müssen sie gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch von zumindest 30 Prozent verzeichnen. Gedeckt werden dürfen maximal 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten; bei Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 90 Prozent. Die Firmen dürfen sich "nicht in Schwierigkeiten" befinden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission von Freitag.

Ungedeckte Fixkosten sind Fixkosten, die einem Unternehmen während des beihilfefähigen Zeitraum - 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 - entstanden sind bzw. entstehen. Im selben Zeitraum dürfen sie weder durch den Deckungsbeitrag, also der Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten, noch aus anderen Quellen wie Versicherungen, befristete Beihilfemaßnahmen oder Unterstützung aus anderen Quellen gedeckt sein.

Fixkostenzuschuss 1 kann auch fragwürdige Kosten fördern

Beim bisherigen Fixkostenzuschuss 1 werden ein einem nun bekannt gewordenen Bereich offenbar auch Kosten gefördert, bei denen man sich wundern kann, warum. Verbundene Unternehmen, bei denen eine Gesellschaft einer Schwestergesellschaft ein Gebäude vermietet, können den staatlichen Zuschuss ausbezahlt bekommen. Sogar wenn zwei Betriebe ein und denselben Eigentümer haben, wird der Zuschuss gewährt, berichtet "Der Standard" ein bemerkenswertes Detail.

"Ob die Anmietung innerhalb eines Konzerns erfolgt oder von einem fremden Dritten, macht keinen Unterschied", sagt die Steuerberaterin Daniela Stastny von PwC laut dem Bericht. Die Mieten müssten der Höhe nach jedenfalls "fremdüblich" sein.

Die Vermietungen zwischen verbundenen Gesellschaften komme vor allem bei größeren Betrieben vor, schreibt die Zeitung mit Verweis auf Steuerberater. Diese beginnen erst Anträge auf Fixkostenzuschuss zu stellen. Bisher wurden von 40.000 Anträgen erst 330 von verbundenen Unternehmen gestellt.

Betriebe müssen, mieten sie ein Gebäude an, beim Vermieter um Mietreduktion anfragen. Nur dann können sie bei der Coronahilfen-Agentur COFAG um Hilfe ansuchen. Auch wenn verbundene Unternehmen Mieten abrechnen, muss mitunter ein Schreiben vorgelegt werden, das belegt, dass dies versucht wurde, sagen Steuerberater laut Zeitung.

Zinszahlungen verbundener Unternehmen untereinander sind laut Richtlinie des zuständigen Finanzministeriums von Minister Gernot Blümel (ÖVP) nicht erstattungsfähig. Bei der COFAG heißt es laut "Standard", die Regeln ließen keinen Spielraum: An wen die Miete fließt, sei bei der Bemessung des Zuschusses unerheblich.

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(APA/Red)

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