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Fiskalrat für Einschränkung bei Strompreisbremse

Der Fiskalrat will die erwarteten Zusatzkosten durch eine Einschränkung bei der Strompreisbremse reduzieren.
Der Fiskalrat will die erwarteten Zusatzkosten durch eine Einschränkung bei der Strompreisbremse reduzieren. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Strompreisbremse soll laut Fiskalrat nur auf die einkommensschwächsten 35 Prozent der Haushalte abzielen, um die Zusatzkosten von drei auf eine Milliarde zu senken.
Strompreisbremse ab 1. Dezember

Der Fiskalrat kritisiert, dass die Stromkostenbremse zu breit aufgesetzt ist. Nach Meinung der Experten sollte die Maßnahme nur die einkommensschwächsten 35 Prozent der Haushalte entlasten. Damit würden die zu erwartenden Kosten von drei auf eine Milliarde sinken, geht aus einer Analyse des Büros des Fiskalrates hervor. Der Haken daran: noch gibt es keine Datenbasis zu verfügbaren Haushaltseinkommen, die aber für Umsetzung des Fiskalrat-Modells nötig wäre.

Fiskalrat kritisiert zu breite Strompreisbremse

Der Initiativantrag zur Stromkostenbremse ist im Nationalrat bereits eingebracht, er wird bei einer der Sondersitzungen kommende Woche weiter behandelt und wohl noch im Oktober beschlossen. Er zielt darauf ab, dass jeder Haushalt auf ein Grundkontingent von 2.900 kWh (entspricht 80 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Haushaltsverbrauchs) einen subventionierten Preis bezahlt. Für einen darüber hinausgehenden Verbrauch wäre auch weiterhin der jeweils gültige Marktpreis zu entrichten.

Entlastung nur für einkommensschwächste Haushalte

Laut der Analyse des Büros des Fiskalrates wäre die budgetäre Auswirkung einer adaptierten Version der Stromkostenbremse, die auf die einkommensschwächsten 35 Prozent der Haushalte abzielt, um etwa zwei Drittel geringer als die im Ministerrat beschlossene Ausgestaltung. Bei diesem alternativen Ansatz würden Stromkostenzuschüsse lediglich jenen Haushalten gewährt werden, deren verfügbares laufendes Einkommen nicht ausreicht, um ihre monatlichen Konsumausgaben zu finanzieren.

Im Rahmen der Analyse wird die Annahme getroffen, dass der Strompreis pro kWh zumindest auf die Höhe der Subventionierungsobergrenze von 40 Cent/kWh ansteigt, sodass der Zuschuss pro subventionierter kWh in maximaler Höhe zum Tragen kommt.

(APA/Red)

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