Aus dem lange diskutierten und vielfach geforderten Strompreisdeckel - also einer Kostenobergrenze für die Endverbraucher - ist eine Stromkostenbremse geworden
Gefördert wird ein Grundbedarf von 2.900 kWh pro Jahr, das entspricht laut Energieministerium rund 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs österreichischer Haushalte.
3 bis 4 Mrd. Euro Kosten in Summe für den Steuerzahler
Mehr als die Hälfte der Haushalte verbraucht weniger Strom und würde deshalb ihren gesamten Verbrauch gefördert bekommen. Laut Ministerium wird ein Haushalt durch die Strompreisbremse um durchschnittlich etwa 500 Euro pro Jahr entlastet - wobei der Anspruch auf eine Stromkostenförderung auch für Nebenwohnsitze besteht. In Summe soll das die Steuerzahler rund 3 bis 4 Mrd. Euro kosten.
Staatliche Unterstützung bei 45 Cent beträgt 30 Cent
Als unterer Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisenniveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent je Kilowattstunde. Wenn also das Energieversorgungsunternehmen z.B. einen Arbeitspreis von 25 Cent pro Kilowattstunde in Rechnung stellt, übernimmt der Staat davon jeweils 15 Cent pro kWh für die ersten 2.900 kWh. Wer 40 Cent pro kWh bezahlen müsste, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent beträgt die staatliche Unterstützung ebenfalls 30 Cent.
Stromkostenbremse wird ab 1. Dezember bis 30. Juni 2024 gelten
Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam werden und bis 30. Juni 2024 gelten. Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, sollen in einem zweiten Schritt die Möglichkeit haben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Stromkontingent zu bekommen.
GIS-Befreite bekommen zusätzlichen Abschlag
Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren der GIS befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent bei den Netzkosten geben. Das sind laut Energieministerium rund 300.000 Personen, die sich - abhängig vom Verbrauch - bis zu 200 Euro ersparen.
(APA/Red)