Finanzskandal: Rechnungshof durchleuchtet Spekulationen

Diskutiert wurde unter anderem darüber, was auf Bundesebene zu ändern sei, um eine Wiederholung solcher Vorfälle zu verhindern. Für unglaublich hielt Dorothea Schittenhelm (V), was in Salzburg passierte und wies darauf hin, dass die Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur nicht geprüft habe, ob Bundesgelder, die diese dem Land Salzburg zur Verfügung stellte, auch im Sinne des Rahmenvertrags zwischen OeBfA und Salzburg verwendet wurden. “Wie war es möglich, dass einzelne Personen hunderte Konten öffnen und schließen konnten, ohne dass diese Geschäfte vom Rechnungswesen des Landes erfasst wurden”, fragte Schittenhelm.
Rufe nach Strafsanktionen und Spekulationsverbot
Angesichts der Tatsache, dass der Rechnungshof die Spekulationsgeschäfte in Salzburg nicht prüfen konnte, weil ihm Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden, hielt es Martina Schenk (N) für überlegenswert, derartiges Verhalten unter Sanktionen zu stellen. Für dringend notwendig hielt die Abgeordnete auch ein Spekulationsverbot auf Bundesebene ein. Ein solches Spekulationsverbot sei in der vorigen Gesetzgebungsperiode mangels Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nicht zustande gekommen, erinnerte Philip Kucher (S). Stattdessen bestehen mittlerweile unterschiedliche Spekulationsverbote in den einzelnen Ländern.
Landtag war nicht ausreichend informiert
Das Rechnungswesen in Salzburg hatte nicht die notwendige Aussagekraft, um den Landtag zu informieren, damit dieser seine Steuerungsaufgabe in der Finanzpolitik ausreichend hätte wahrnehmen können, sagte Rechnungshofpräsident Josef Moser. Fonds und Beteiligungen sowie Derivate wurden im Landesrechnungsabschluss nicht dargestellt, erforderliche Rückstellungen wurden nicht gebildet.
Der Salzburger Rechnungsabschluss für das Jahr 2013 weist mit Stand 31.12.2013 2,2 Mrd. € an Schulden aus. Für 2014 sieht der Bundesvoranschlag Schulden von 2 Mrd. € vor, berichtete Moser und informierte die Abgeordneten über die Absicht Salzburgs, sein kameralistisches Rechnungswesen auf eine doppelte Buchhaltung in Konten umzustellen, wie dies etwa die Steiermark bereits getan hat.
Moser: Rechnungshof wurde getäuscht
Dem Rechnungshof wurden in Salzburg beim Thema Spekulationsgeschäfte verfälschte Protokolle des externen Finanzbeirats vorgelegt, bestätigte Moser. Die Verfälschungen hätten seiner Auffassung nach den Zweck gehabt, die Protokolle in Übereinstimmung mit anderen Dokumenten zu bringen. Als Konsequenz aus dieser Erfahrung habe etwa das Land Oberösterreich seinem Landesrechnungshof vollständige Einsichtsmöglichkeiten in alle Unterlagen eingeräumt. Der Rechnungshof verlasse sich nicht mehr auf mittelbare Informationen, sagte Präsident Moser. Der Rechnungshof habe alle neun Bundesländer hinsichtlich der Einhaltung der Haftungsobergrenzen umfassend geprüft und werde dem Nationalrat darüber einen Bericht vorlegen.
Bundeseinheitliches Rechnungswesen
Über eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens in den Bundesländern werden derzeit Verhandlungen geführt. Länder und Gemeinden wollen ihr Rechnungswesen weiterentwickeln, wobei der Rechnungshof für Gemeinden Erleichterungen bei der Wirkungsorientierung vorschlägt. Wenn man Unternehmen den Aufwand eines doppischen Rechnungswesens zumute, könne man dies auch von Gemeinden verlangen, sagte Moser. Es liege im wohlverstandenen eigenen Interesse der Gemeinden, über ein aussagekräftiges Rechnungswesen zu verfügen – etwa im Hinblick auf den aufgabenorientierten Finanzausgleich. (APA)