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Finanzpolizei führte über 10.000 Kontrollen der Covid-19-Förderungen durch

Rund 290 konkrete Betrugsverdachtsfälle wurden nach Kontrollen angezeigt.
Rund 290 konkrete Betrugsverdachtsfälle wurden nach Kontrollen angezeigt. ©APA/HERBERT-PFARRHOFER
Bisher führte die Finanzpolizei über 10.000 Kontrollen der Covid-19-Förderungen durch. Rund 290 konkrete Betrugsverdachtsfälle wurden dabei angezeigt.

Die Finanzpolizei hat bisher mehr als 10.000 Kontrollen der Covid-19-Förderungen bei Betrieben durchgeführt. Dabei wurden rund 290 konkrete Betrugsverdachtsfälle ermittelt und angezeigt, sagte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner, am Donnerstag. Die eher geringe Zahl der Anzeigen liege auch daran, dass die Unternehmen nach der Anmeldung von Kurzarbeit relativ lange noch eingreifen könnten, aber die Abrechnung müsse korrekt sein. Außerdem wirkten Kontrollen präventiv.

Kontrollen der Finanzpolizei erfolgen immer unangekündigt

Die Kurzarbeitsförderung ist eine der teuersten Corona-Hilfsmaßnahmen, sagte Lehner bei einer Veranstaltung der BMD-Akademie. Möglicher Betrug mit Kurzarbeit werde der Finanzpolizei oft von Betroffenen zugetragen: Es kämen relativ viele Anzeigen aus der Dienstnehmerschaft bzw. von deren Verwandten, die sich darüber ärgerten, dass jemand rund um die Uhr arbeiten müsse, obwohl er angeblich in Kurzarbeit sei.

Die Kontrollen der Finanzpolizei bei den Unternehmen erfolgen immer unangekündigt, erläuterte Lehner. Bei der Kontrolle von Kurzarbeits-Geldern werden Dienstnehmer und Dienstgeber befragt. Dabei werden die Arbeitszeitaufzeichnungen kontrolliert, die laut Gesetz immer zeitnah und nachvollziehbar erfolgen müssen. "Wir haben mit kaum einem anderen Bereich so große Schwierigkeiten wie mit Arbeitszeitaufzeichnungen, dort wird am meisten getrickst", sagte der oberste Finanzpolizist.

Finanzpolizei befragt Beschäftigte und Arbeitgeber

Bei der Prüfung würden die Beschäftigten befragt, wie sie ihre Arbeitszeit aufzeichnen, und beim Arbeitgeber werde ermittelt, wie er die angegebenen Arbeitszeiten stichprobenartig überprüfe. Wenn der Finanzpolizei lediglich eine fertige Excel-Liste der Arbeitszeiten vorgewiesen werde, ohne Unterlagen wie Zettel oder Emails über deren Zustandekommen, sei dies zu wenig. "Es muss eine zeitnahe Arbeitszeitaufzeichnung geben, die kann ich nicht dadurch ersetzen dass ich am Ende eine kumulierte Fassung mache und lasse das den Dienstnehmer unterschreiben", erläuterte Lehner. Die Unternehmen müssten die entsprechenden Unterlagen 10 Jahre lang aufheben, das sei so in den Förderrichtlinien festgelegt.

Die Finanzpolizei schaue sich auch an, ob überhaupt die Voraussetzungen für Kurzarbeitsförderungen vorliegen. Wenn ein Unternehmen eigentlich eine Umsatzsteigerung hatte und dennoch Kurzarbeit anwende, wäre das unzulässig. Als Beispiel für offensichtlichen Fördermissbrauch gab er ein boomendes Unternehmen, wo einige Mitarbeiter zwar tatsächlich in Kurzarbeit geschickt wurden, an ihrer Stelle dann aber Schwarzarbeiter beschäftigt wurden, um die Aufträge abzuwickeln.

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(APA/Red)

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