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Finanz sucht nach "U-Booten"

Bregenz - Immer öfter mit Razzien durch österreichische Finanz-Organe an den Grenzübergängen zur Schweiz sehen sich Vorarlberger Schweiz-Grenzgänger konfrontiert.

Hintergrund: Die Finanzbehörde ist auf der Suche nach „U-Booten“, die ihr in der Schweiz verdientes Einkommen zwar dort regulär versteuern, jedoch unseren Fiskus am Besteuern ihrer Einkünfte durch Nichtanmeldung hindern.

Darauf wies im Gespräch der „VN“ Steuer-Experte Mag. Martin Feurstein von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Dr. Igerz in Dornbirn hin. Feurstein schätzt – nach Rücksprache mit einem befassten Finanzbeamten – die Zahl dieser „U-Boote“ auf bis zu 1000. Dass die Finanzer überhaupt systematisch fahnden, hat mit dem zwischen der Schweiz und Österreich vereinbarten, per 22. Februar 2007 geänderten Doppelbesteuerungs-Abkommen zu tun, mit dem der Schweiz „das volle Besteuerungsrecht an den Einkünften der in der Schweiz unselbstständig erwerbstätigen Österreicher“ zugestanden wird. In Österreich werden solche Einkünfte unter Anrechnung der schon in der Schweiz entrichteten Steuern aufgrund unserer Steuervorschriften besteuert. Die Schweiz verpflichtete sich im Gegenzug, 12,5 Prozent ihrer diesbezüglichen Steuereinnahmen an Österreich zu vergüten. Feurstein: „Unser Finanzministerium ging von einer Rückvergütungs-Größenordnung von 10 Mill. Euro im Jahr aus – weil der tatsächliche Rückfluss aber weit unter dieser Marke bleibt, werden seit einiger Zeit an der Grenze Kontrollen durchgeführt, ob die angehaltenen Personen überhaupt bei uns eine Steuernummer haben.“ Falls dem nicht so ist, droht nicht nur die Nachzahlung der hinterzogenen Einkommensteuern (bis zu sieben Jahre rückwirkend), sondern auch noch eine empfindliche Finanzstrafe.

Quellensteuertarife

Feurstein: „Die kann bis zu 200 Prozent der hinterzogenen Abgabe betragen. Im Schnitt der bisher abgewickelten Verfahren blieb die Finanz mit ca. 30 Prozent Finanzstrafe beinah gnädig.“ Dennoch, so Feurstein, wäre zielführender, die Schweiz auf eine wirklich abkommenskonforme Besteuerung – durch entsprechende Handhabung von Sonderzahlungen bzw. Anwendung von Quellensteuertarifen – zu drängen, wodurch auch der Rückfluss nach Österreich steigen würde, statt „diese Filzerei an der Grenze zu inszenieren“.

Streitfrage Pensionen

Noch nicht wirklich vorwärts gekommen ist Feurstein mit seinem Vorstoß, die Besteuerung von Grenzgänger-Pensi onen jener von österreichischen Pensionisten anzugleichen, indem der Jahrespensionsbezug nicht auf Basis einer Zwölftelung, sondern auf Basis von 14 Bezügen besteuert wird – mit nur sechsprozentiger Besteuerung des 13. und 14. Teilbezuges wie bei uns üblich. Derzeit seien 30 Berufungen von Grenzgängerpensionisten beim Unabhängigen Finanzsenat anhängig, doch sehe das Finanzministerium in der vollen Zwölftelbesteuerung weiterhin keine Diskriminierung von Grenzgängerpensionen. Feurstein: „Ich werde hier selbstverständlich Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof anrufen – wegen Verfassungs- und wegen Gemeinschaftswidrigkeit. Der Vorarlberger Grenzgängerverband sagte mir hierfür dankenswerterweise zu, sich erforderlichenfalls an den Kosten zu beteiligen.“ Und auch hinter die Vorarlberger Nationalräte will der Dornbirner Steuerexperte dieses Anliegen stecken.

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