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FFP2-Maskenpflicht in Kirchen kehrt zurück - mit Ausnahmen

Ab 25. März gilt in Kirchen wieder die FFP2-Maskenpflicht.
Ab 25. März gilt in Kirchen wieder die FFP2-Maskenpflicht. ©APA/BARBARA GINDL
Ab Freitag gilt bei Gottesdiensten in der katholischen Kirche wieder die FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung.
Masken- und Quarantäneregel im Detail
Neue Corona-Verordnung da

Aufgrund der Corona-Situation passt die Bischofskonferenz ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. So gilt ab Freitag, den 25. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten in Innenräumen wieder eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen ist.

Keine Maskenpflicht bei Taufe, Trauung & Co. sofern 3G-Regel

Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann auf die Maske verzichtet werden, wenn alternativ dazu die 3G-Regel vereinbart wurde, so die Kathpress.

(APA/Red)

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