Ab Freitag gilt bei Gottesdiensten in der katholischen Kirche wieder die FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen gibt es für Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung.
Aufgrund der Corona-Situation passt die Bischofskonferenz ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. So gilt ab Freitag, den 25. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten in Innenräumen wieder eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen ist.
Keine Maskenpflicht bei Taufe, Trauung & Co. sofern 3G-Regel
Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann auf die Maske verzichtet werden, wenn alternativ dazu die 3G-Regel vereinbart wurde, so die Kathpress.
(APA/Red)