FFP2-Maskenpflicht gilt auch in Amtsgebäuden der Stadt Wien

Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Wien auch in Amtsgebäuden.
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In Wien muss ab Montag nicht nur in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Supermärkten eine FFP2-Maske getragen werden, sondern auch in den Amtsgebäuden der Stadt.
Am Montag tritt bundesweit die FFP2-Maskenpflicht u.a. für öffentliche Verkehrsmittel und im Lebensmittelhandel in Kraft. Wien weitet die Vorgabe aus: So ist dann auch das Betreten von Amtsgebäuden für Kundinnen und Kunden nur noch mit FFP2-Masken möglich.
Die Hausordnung werde entsprechend geändert, teilte das Rathaus am Samstag in einer Aussendung mit. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hielt dazu fest, dass seit Beginn der Corona-Pandemie der "maximale Schutz" von Mitarbeitern, Kunden sowie Bürgern oberste Priorität habe: "Diese Linie zieht die Stadt auch weiterhin konsequent durch."
(APA/Red)