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Feuerzeugverbot gilt

Betroffen sind alle Feuerzeuge, die nicht "kindersicher" sind.

Das Verbot betrifft alle Wegwerffeuerzeuge, die nicht „kindersicher“ also mit dem metallischen „Sicherheitsring“ versehen sind. Nicht betroffen sind nur jene Feuerzeuge, die (ihrem Preis nach) dazu bestimmt sind, repariert zu werden, also edlere Markenfeuerzeuge etc. Interessanterweise fallen auch teurere „Klick-„ Feuerzeuge, die elektronisch und somit am einfachsten zünden nicht in die neue Regelung. Seit Mitte März gilt das Gesetz, und zwar für die ganze EU.

Vonseiten des Handels, insbesondere der Trafikanten herrscht Unverständnis: Cirka 2 Millionen Feuerzeuge des alten, nun verbotenen Typs lagern noch für den Verkauf in den heimischen Trafiken, und sollen nun auf den Müll. Die alten Feuerzeuge dürfen nämlich nicht einmal verschenkt werden.

 

 

 Peter Rudolf Trinkel, Obmann der Wohlfahrtseinrichtung der Trafikanten Österreichs, weist auch auf den Umstand hin, dass viele (insbesondere Ältere) Menschen erhebliche Schwierigkeiten beim Entzünden der neuen Feuerzeuge haben. Am Friedhof kommt es in letzter Zeit zu der grotesken Situation, dass Großeltern ihre Enkelkinder bitten müssen, die neuen „kindersicheren“ Feuerzeuge zu entzünden (…) Welche Sicherheitsrichtlinien oder Gremien zu der überraschenden Entscheidung für das EU-Verbot geführt haben, bleibt unklar. Ob die guten alten Streichhölzer auch bald einem Verbot zum Opfer fallen, ist derzeit noch abzuwarten. Zum Video…

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